Laut Anklage erschlug er die 44 Jahre alte Ärztin und Wissenschafterin in ihrer Wohnung in der Seilerstätte nach einer heftigen verbalen Auseinandersetzung. Die Frau dürfte ihrem Sohn seinen Lebenswandel vorgehalten haben. Er ging keiner Beschäftigung nach. Nach der Bluttat verpackte der 24-Jährige die Leiche in einen Umzugskarton, ließ diesen von einer Transportfirma abholen und in einem Lager in Wien-Ottakring deponieren.
Lebenslange Haft droht
Ihm droht nun in dem auf zwei Tage anberaumten Prozess lebenslange Haft. Zusätzlich wird die Staatsanwältin seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragen. Der Mann war laut psychiatrischem Gutachten zum Tatzeitpunkt zwar zurechnungsfähig, leidet aber an einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades.
Am 18. Jänner und 20. Jänner wird gegen jene 35-jährige Wiener Hausfrau verhandelt, die am 18. August 2005 zwei 18-jährige Burschen per SMS gebeten hatte, ihren Ehemann zu töten. "Bitte, vernichte die Spinne!", lautete die Nachricht. Die Burschen setzten diese Aufforderung in die Tat um: Der 39-Jährige wurde in seiner Wohnung in Wien-Meidling überfallartig mit Messern attackiert. Der Gerichtsmediziner zählte bei der Obduktion 58 Einstiche.
Bei der Beseitigung der Leiche ging den Jugendlichen laut Anklage die Ehefrau zur Hand. Man verpackte den Toten in Müllsäcke, schaffte ihn in die Tiefgarage, legte ihn ins Auto eines der Burschen. Die beiden fuhren damit nach Halbturn im Burgenland, wo sie den Toten in einem Waldstück vergruben. Ihnen drohen nun jeweils bis zu 15 Jahre Haft, während die als Anstifterin angeklagte Hausfrau mit lebenslang rechnen muss.
Bis zu zehn Jahre Haft erwarten im Fall eines Schuldspruchs den mittlerweile 16 Jahre alten Schüler, der am 15. September 2005 während der Großen Pause einen 14 Jahre alten Klassenkameraden erstochen hatte. Dem war ein an sich harmloser Disput im Klassenzimmer vorangegangen, worauf der Ältere ein Fixiermesser zückte und zwei Mal zustach. Der 14-Jährige erlag trotz einer mehrstündigen Notoperation seinen Verletzungen. Der Mordprozess gegen den Täter, der sich im Hinblick auf sein jugendliches Alter nicht vor Geschworenen, sondern einem Schöffensenat verantworten muss, ist auf den 25. und 26. Jänner anberaumt.
Schon vorher, nämlich am 20. Jänner, wird das Verfahren gegen jenen 53-jährigen Familienvater fortgesetzt, der am 5. Juli 2005 seine Ehefrau der Mordanklage zu Folge erwürgt hatte, weil diese nicht mehr zu ihm zurück kehren wollte. Am ersten Verhandlungstag hatte sich der Mann Anfang Dezember mit einer Amnesie verantwortet. Die Verhandlung war zur Beiziehung eines Gutachters vertagt worden.