Laut einem Bericht der Financial Times will der irische Kommissar eine Mindestfrist von 30 Tagen für die Einberufung von Hauptversammlungen (HV) durchsetzen. Bis 30 Tage vor der HV müssen laut Financial Times auch alle relevanten Informationen wie zu diskutierende Beschlüsse vorliegen. Aktionäre mit mindestens fünf Prozent des Aktienkapitals bzw. Anteile mit einem Wert von zehn Mio. Euro sollen selbst Vorschläge für Beschlüssen einbringen können.
Fragerecht
Anlegern soll ein Fragerecht vor der Hauptversammlung eingeräumt werden, mit der Pflicht für Unternehmen, diese auch zu beantworten. Außerdem sollen Aktionäre leichter in Abwesenheit abstimmen können, etwa per Post, per E-Mail oder durch einen Stellvertreter.
Zudem soll das Sperren von Aktien abgeschafft werden, und durch ein so genanntes "Record Date System" ersetzt werden. Dabei registrieren sich die stimmberechtigten Aktionäre an einem festgelegten Tag. Die Kommission schlägt vor, dass dieser Stichtag höchstens 30 Tage vor der HV liegen darf und von den Mitgliedstaaten selbst festgelegt wird.
Die EU-Kommission hatte seit Mai 2005 Ideen gesammelt, wie praktische und rechtliche Hindernisse für ausländische Aktionäre ausgeräumt werden können, nicht zuletzt weil deren Zahl in der EU stetig steige. Laut EU-Kommission wird im Schnitt ein Drittel des Kapitals börsennotierter Konzerne von ausländischen Anlegern gehalten.
Jahresendrallye bei Börsengängen
An den europäischen Börsen nehmen die Aktivitäten stetig zu. Mit einem Schluss-Spurt ist der Stau bei Börsengängen in Europa zu Jahresende 2005 aufgelöst worden. In Deutschland habe es mit 28 Neuemissionen im vierten Quartal eine starke Jahresendrallye gegeben, berichtet PricewaterhouseCoopers (PwC) im "IPO Watch Europe".