Die seit einem Jahr geltenden europäischen
Rechte von Flugpassagieren bleiben bestehen. Die entsprechende
europäische Verordnung ist rechtmäßig und gültig, wie am Dienstag der
Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte. Der EuGH hat
damit gegen dieses Recht gerichtete Klagen der internationalen
Luftfahrt-Vereinigung IATA sowie der Vereinigung europäischer
Billigfluglinien ELFAA abgewiesen.
Anspruch auf Hilfe und Schadenersatz
Den neuen Rechten zufolge haben Fluggäste Anspruch auf
verschiedene Hilfen und gegebenenfalls auch auf Schadenersatz, wenn
Flüge überbucht sind, kurzfristig gestrichen werden oder sich
erheblich verspäten. Die Verordnung trat Mitte Februar vergangenen
Jahres in Kraft.
Konkret sieht sie vor, dass die Fluggesellschaften beispielsweise
für Essen und Getränke und bei Bedarf auch für eine Unterkunft sorgen
müssen, wenn sich Flüge um mehrere Stunden verspäten. Werden Flüge
kurzfristig gestrichen oder können Passagiere wegen Überbuchung nicht
mitgenommen werden, so steht ihnen unter bestimmten Voraussetzungen
Schadenersatz zwischen 250 und 600 Euro zu. (APA/AFP)