Die seit einem Jahr geltenden europäischen Rechte von Flugpassagieren bleiben bestehen. Die entsprechende europäische Verordnung ist rechtmäßig und gültig, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte. Der EuGH hat damit gegen dieses Recht gerichtete Klagen der internationalen Luftfahrt-Vereinigung IATA sowie der Vereinigung europäischer Billigfluglinien ELFAA abgewiesen.

Anspruch auf Hilfe und Schadenersatz

Den neuen Rechten zufolge haben Fluggäste Anspruch auf verschiedene Hilfen und gegebenenfalls auch auf Schadenersatz, wenn Flüge überbucht sind, kurzfristig gestrichen werden oder sich erheblich verspäten. Die Verordnung trat Mitte Februar vergangenen Jahres in Kraft.

Konkret sieht sie vor, dass die Fluggesellschaften beispielsweise für Essen und Getränke und bei Bedarf auch für eine Unterkunft sorgen müssen, wenn sich Flüge um mehrere Stunden verspäten. Werden Flüge kurzfristig gestrichen oder können Passagiere wegen Überbuchung nicht mitgenommen werden, so steht ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz zwischen 250 und 600 Euro zu. (APA/AFP)