Dabei geht es um die Tötung von 75 Regimegegnern unmittelbar nach dem Militär-Putsch von 1973. Die Anwälte Pinochets können allerdings noch Berufung beim Obersten Gericht einlegen.
Im Fall der "Todeskarawane" hatte ein Gericht ein früheres Verfahren im Jahr 2002 wegen Verhandlungsunfähigkeit wegen Altersdemenz eingestellt. Ein ärztliches Gutachten ergab allerdings vor Kurzem, dass Pinochet trotz seines Alters geistig in der Lage ist, sich vor Gericht zu verteidigen. Insgesamt drei Verfahren gegen Pinochet waren zuvor von Gerichten aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt worden.