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Bregenz/Innsbruck – Was im übrigen Österreich verboten ist, darf man in Lech: Heliskiing. Für Tourismus-Direktor Gerhard Walter in Zeiten "immer härteren Wettbewerbs" ein unverzichtbares "Alleinstellungsmerkmal" auf dem internationalen Markt. "Unser Match heißt ja nicht Lech/ Zürs gegen Bregenzerwald, sondern Lech/Zürs gegen St.Moritz, Zermatt, Gstaad."

Die Schweiz ist mit 42 Hochgebirgslandeplätzen und durchschnittlich 20.000 Flugbewegungen pro Jahr das Heli- Paradies. Die Hälfte der Landeplätze sind in oder am Rand geschützter Gebiete, seit zehn Jahren fordern Umweltschützer ein Heliskiing-Verbot.

"Ruhe zunichte gemacht"

Wie Rolf Meier von Mountain Wilderness: "Die Ruhe in den unberührten Tälern wird durch die Hubschrauberflüge zunichte gemacht." Flugunternehmen wollen künftig nicht mehr einzelne Landeplatz-Genehmigungen, sondern, wie in Kanada, ganze Gebiete. Meier: "Das würde eine Verdoppelung bis Verdreifachung der Flüge bedeuten."

Schützenhilfe für die Schweizer Umweltschützer kommt aus Tirol. Die Landesregierung wünscht "ein umfassendes Verbot solcher Flüge im an Tirol angrenzenden Kanton Graubünden". In Tirol selbst ist Heliskiing seit 1990 verboten. Zuvor gab es 24 Heliskiing-Landeplätze.

Konkurrenzsituation

Noch bevor es zum Verbot kam, wurden Anträge auf‑ 36 Landeplätze aus "öffentlichem Interesse" abgeschmettert. Denn: "Die Verhältnisse im Kaukasus oder im menschenleeren Kanada lassen sich einfach nicht mit dem dicht besiedelten Tirol vergleichen, in dem dazu noch die Umwelt mannigfach belastet ist. Mit dieser Konkurrenzsituation wird man eben leben müssen, wie man auch mit der Konkurrenz der Sonnenküsten im Sommer zu leben hat." Touristiker aus den betroffenen Gemeinden fürchteten die Abwanderung zahlungskräftigster Gäste – und irrten.

Ausnahmen gibt es allerdings auch in Tirol: Für die "Powder 8 Tiefschnee-Europameisterschaft" in St. Anton wurden zu Jahresbeginn‑ 18 Flüge genehmigt. Peter Haßlacher vom Alpenverein, warnt vor einer Aufweichung des Heliskiing-Verbots und verweist auf die Alpenkonvention. Diese verpflichte Österreich "das Absetzen aus Luftfahrzeugen außerhalb von Flugplätzen einzuschränken und erforderlichenfalls zu verbieten." (hs, jub, DER STANDARD-Printausgabe 12.01.2006)