Die "Straflager"-Aussage von Ex-FP-Chef Jörg Haider aus dem Jahr 1995 beschäftigt die Gerichte bis hin zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). In einem von der FPÖ angestrengten Verfahren wurde das Nachrichtenmagazin "profil" am Freitag am Landesgericht Wiener Neustadt in Erster Instanz zu einer Entschädigungszahlung von 100.000 Schilling verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, "profil" hat Berufung angemeldet. Außerdem hat das Magazin die Causa schon vor den EuGH gebracht: Anlässlich einer anderen Verurteilung in derselben Causa wurde eine Beschwerde wegen des Versuchs der Einengung der Meinungsfreiheit erhoben. Die FPÖ klagte, weil Peter-Michael Lingens in einem Artikel vom Februar d.J. Haider vorwarf, die nationalsozialistischen Konzentrationslager zu "Straflagern" umgedeutet zu haben. Bei den 100.000 S handle es sich "um den höchsten Entschädigungsbetrag, den die FPÖ je erzielt hat", schreibt der Freiheitliche Pressedienst. "profil"-Chefredakteur Stefan Janny erklärt die Höhe damit, dass sein Magazin wegen der Formulierung, Haider "verharmlose" die KZ, bereits rechtskräftig verurteilt ist. Dagegen geht "profil" beim EuGH vor - und ist "sehr, sehr optimistisch, dass unserer Beschwerde stattgegeben wird". Dies werde aber zwei Jahre dauern. Ähnliche Klagen in Sachen "Straflager"-Äußerung laufen laut Janny gegen mehrere Medien, u.a. gegen "Format" und "Kurier". Haider und die FPÖ würden jetzt - fünf Jahre, nachdem die umstrittene Aussage fiel - jeden klagen, der Haider "Verharmlosung" oder "Umdeutung" vorwirft. Offenbar werde versucht, wegen der jetzigen internationalen Aufmerksamkeit für Haider-Aussagen dieser Art "die journalistische Bezugnahme darauf durch beständige Klagen aus der Berichterstattung zu entfernen", so Janny: "Das ist eindeutig eine Strategie, um die Meinungsfreiheit und die journalistische Freiheit zu beschneiden." "Werten Sie's, wie Sie wollen" Da Haider über lange Zeit wegen dieser Formulierung nicht klagte, sondern sie "akzeptiert" habe - bis hin zur Interview-Aussage "Werten Sie's, wie Sie wollen" - ist Janny sehr zuversichtlich, vor dem EuGH Recht zu bekommen. Einen ähnlichen Prozess hatte die FPÖ auch gegen den Politologen Anton Pelinka angestrengt. Laut FP-Pressedienst wurde Pelinka gestern - ebenfalls in Erster Instanz, am Straf-Landesgericht Wien - zu 60.000 S Geldstrafe wegen "übler Nachrede" verurteilt. Es ging um ein Interview Pelinkas im italienischen Fernsehen, wonach Haider immer wieder "Aussagen gemacht hat, die als Verharmlosung des Nationalsozialismus zu werten sind". (APA)