Salzburg - Am 11. Jänner wurde nach zähem Verhandeln das Gesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände (Salzburger Gleichbehandlungsgesetz – S.GBG) im Landtag beschlossen.

Zwei frauenrelevante Änderungen

"Für Frauen sind zwei Regelungen relevant", führt Landesfrauenvorsitzende Hilde Wanner aus, "der erste Punkt betrifft die Repräsentanz von Frauen: Frauen sind dann unterrepräsentiert, wenn sie mit weniger als 45 Prozent (vorher: 40 Prozent) in einer Verwendungsgruppe vertreten sind."

Das heißt, der Dienstgeber (Land, Gemeinde, Magistrat) ist verpflichtet, für eine Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen und für die Einhaltung einer 45 Prozent Quote zu sorgen.

Der zweite Punkt betrifft die Regelung über die Kontaktfrauen. "Die Agenden der Kontaktfrauen sind nun explizit im Gleichbehandlungsgesetz geregelt, was diesen eine verbesserte Ausgangssituation verschafft. Bei Interventionen müssen die Kontaktfrauen nicht mehr den Dienstweg einhalten, sondern können sich direkt an die Gleichbehandlungskommission wenden", zeigt sich Wanner erfreut.

Zudem wird den Kontaktfrauen ein Informationsrecht eingeräumt: sie können sich über alle Maßnahmen und Entscheidungen, die die Umsetzung des Frauenförderplans in ihrer Dienststelle betreffen, bei der Dienststellenleiterin oder dem Dienststellenleiter informieren.

"Haslauer mit Verzögerungstaktik letztlich gescheitert"

LHF-Stellvertreter Wilfried Haslauer unterschrieb also das Gesetz, welches seit Juli 2005 in seinem Büro hängen geblieben war. Die Peinlichkeit einer Klage des EUGH konnte somit abgewendet werden, so Wanner: "Haslauer hegte die Befürchtung, Männer könnten durch das Gesetz benachteiligt werden und daher mussten all jene, denen das Gesetz zugute kommt, lange warten". Sie bescheinigte dem LHF-Stellvertreter eine "Verzögerungstaktik", mit der er letztlich gescheitert wäre. (red)