Zwei frauenrelevante Änderungen
"Für Frauen sind zwei Regelungen relevant", führt Landesfrauenvorsitzende Hilde Wanner aus, "der erste Punkt betrifft die Repräsentanz von Frauen: Frauen sind dann unterrepräsentiert, wenn sie mit weniger als 45 Prozent (vorher: 40 Prozent) in einer Verwendungsgruppe vertreten sind."
Das heißt, der Dienstgeber (Land, Gemeinde, Magistrat) ist verpflichtet, für eine Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen und für die Einhaltung einer 45 Prozent Quote zu sorgen.
Der zweite Punkt betrifft die Regelung über die Kontaktfrauen. "Die Agenden der Kontaktfrauen sind nun explizit im Gleichbehandlungsgesetz geregelt, was diesen eine verbesserte Ausgangssituation verschafft. Bei Interventionen müssen die Kontaktfrauen nicht mehr den Dienstweg einhalten, sondern können sich direkt an die Gleichbehandlungskommission wenden", zeigt sich Wanner erfreut.
Zudem wird den Kontaktfrauen ein Informationsrecht eingeräumt: sie können sich über alle Maßnahmen und Entscheidungen, die die Umsetzung des Frauenförderplans in ihrer Dienststelle betreffen, bei der Dienststellenleiterin oder dem Dienststellenleiter informieren.
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