Schwerpunkt bei der Kodex-Revision war die Schaffung von mehr Transparenz und die Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrates.
- Im Aufsichtsrat soll eine ausreichende Zahl unabhängiger Mitglieder vertreten sein. Als unabhängig gelten Personen, die keine geschäftlichen oder persönliche Beziehungen zu der Gesellschaft oder deren Vorstand haben. Der Kodex empfiehlt Gesellschaften mit mehr als 20 Prozent Streubesitz mindestens ein unabhängiges Mitglied im Aufsichtsrat - bei mehr als 50 Prozent mindestens zwei.
- Drei Ausschüsse sollen für mehr Transparenz sorgen: Ein Prüfungsausschuss, der Bilanzen und Ergebnisse interner Revisionen prüft, ein Nominierungsausschuss - zuständig für die Nachfolgeplanung und ein Vergütungsausschuss, der regeln soll, nach welchen Kriterien Vergütungen vergeben werden.
Der Punkt "Offenlegung der Vorstandsbezüge" wird "empfohlen", jedoch nicht gesetzlich verankert. "Die Weigerung der freiwilligen Offenlegung der Vorstandsgagen, wie sie international üblich ist, ist unverständlich", kritisiert Arbeiterkammer-Experte Heinz Leitsmüller, der den Kodex als "wenig mutig" bezeichnet.