Luxemburg - Unternehmen, die ohne ihr Wissen in einen Mehrwertsteuer-Betrug verwickelt sind, können dafür nicht vom Fiskus haftbar gemacht werden. Das entschied das höchste europäische Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH), in einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil.

Das Gericht urteilte, dass Unternehmen ein Recht haben, bezahlte Mehrwertsteuer von der eigenen Steuerschuld abzuziehen, auch wenn es in der Lieferkette zuvor - ohne Kenntnis der Firma - zu einem Mehrwertsteuerbetrug kam.

Das Urteil ist wichtig, da es bei diesen Steuerbetrügereien um so genannte Karussellgeschäfte geht, bei denen Waren zwischen EU-Ländern hin- und hergeschoben werden. Nach Schätzungen von Experten entstehen dadurch Schäden für den Fiskus in Europa von jährlich bis zu 100 Milliarden Euro.

Gezahlte Vorsteuer nicht rückerstattet

Der Rechtstreit war vom High Court von England und Wales an die Luxemburger EU-Richter herangetragen worden. Drei Unternehmen hatten gezahlte Vorsteuer nicht erstattet bekommen, da der Fiskus in der Lieferkette Steuer-Betrügereien entdeckte.

In der EU sind Lieferungen über die Binnengrenzen umsatzsteuerfrei. Betrüger führen bei Karussellgeschäften Waren aus dem Ausland ein, verkaufen diese und verschwinden dann mit der vom Käufer gezahlten Umsatzsteuer. In Europa wächst inzwischen die Bereitschaft, das Umsatzsteuersystem zu ändern. Deutschland und Österreich befürworten dabei ein Modell, wonach der Steuerschuldner nicht die liefernde, sondern die kaufende Firma ist. (APA/dpa)