Klagenfurt/Wien – Das Urteil erfolgte Ende Dezember. Mit der klaren Botschaft: "Die Aufhebung ist von der Kärntner Landesregierung unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen."

Doch wer darin nachliest, wird nichts zu den Bleiburger Ortstafeln finden. "Das Papier liegt am Schreibtisch von BZÖ-Obmann Jörg Haider", sagt Gerold Glantschnig vom Verfassungsdienst der Kärntner Landesregierung. Und Haider setzt erst einmal auf Verzögerung.

Denn sobald er seine Unterschrift unter die Veröffentlichung des VfGH-Erkenntnisses setzt, akzeptiert er indirekt dessen Inhalt. Und die von ihm geforderte "muttersprachliche Erhebung" ließe sich danach ebenso schwer argumentieren, wie jenes Lösungspaket, über das er in den vergangenen Tagen abstimmen ließ. Haider zum STANDARD: Wenn sich die Mehrheit für die im "Lösungspaket" vorgeschlagene Regelung ausspreche, sei ihm das "auch recht", die "seriöseste Lösung" wäre allerdings eine geheime Muttersprachenerhebung.

Die Beteiligung an der Umfrage war laut Haider jedenfalls rege: Rund 40 Prozent jener 18.843 Kärntner, die in den vergangenen Tagen brieflich im Namen der Landesregierung kontaktiert worden sind, hätten die Umfragekarten retourniert. Eine "neuerliche Volksbefragung" sei daher nicht nötig, meinte Haider in Richtung Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz.

Dabei war der mit diesem Vorschlag am Donnerstag eigentlich auf BZÖ-Linie eingeschwenkt. Dass eine Volksabstimmung ohne vorheriger Befassung des Nationalrates überhaupt nicht möglich sei, hatte der ehemalige VfGH-Präsident Adamovich bereits präventiv in einem Interview mit dem STANDARD erklärt.

"Ernste Sorge"

Die Wiener Rechtsanwaltskammer sieht in den Äußerungen Haiders nach dem jüngsten Ortstafel-Erkenntnis "Anlass zu ernster Sorge". Mit der Klagsdrohung gegen VfGH- Präsident Karl Korinek habe der Landeshauptmann "eine Grenze überschritten".

Alle um den Rechtsstaat Österreich bemühten Körperschaften seien daher aufgerufen, auf die Gefahren aufmerksam zu machen, die aus einem derartigen Verhalten erwachsen könnten. (stein, kmo/DER STANDARD, Printausgabe, 13.1.2006)