Wien - Die Arbeiterkammer (AK) hat zwei Musterverfahren gegen ein Tochterunternehmen der Versandfirma Friedrich Müller gewonnen und erwirkt, dass zwei Konsumenten ihre versprochenen Gewinne in Höhe von 100.000 bzw. 25.000 Euro auch erhalten. Die Preise wurden vom Oberlandesgericht Wien bzw. vom Obersten Gerichtshof (OGH) zugesprochen. Beide Urteile sind laut AK rechtskräftig, die Gewinne werden für einen guten Zweck gespendet.

Der OGH habe damit "eine offene Frage rund um irreführende Gewinnzusagen zu Gunsten der Verbraucher geklärt": "Auch ein Verbraucher, der der Gewinnzusendung keinen Glauben schenkt und sie als bloße Werbung durchschaut, kann den angeblichen Gewinn nach dem Konsumentenschutzgesetz verlangen", sagt AK-Konsumentenschützein Jutta Repl am Freitag in einer Aussendung.

Gewinn auszahlen

Der OGH habe klar entschieden: Wenn das Unternehmen den Eindruck vermittelt habe, der Verbraucher hätte gewonnen, wobei der durch die Zusendung vermittelte Gesamteindruck wesentlich sei, müsse es zahlen. Derartige Gewinnversprechen seien aber ohnehin schon stark rückläufig, sagte Repl.

"Einmal mehr belegen diese Urteile, dass die Regelung im Konsumentenschutzgesetz gegen irreführende Gewinnzusendungen greift", erklärt Repl, "seit der Gewinnanspruch klagbar ist, sind solche Gewinnversprechen stark zurückgegangen." (APA)