Bundespräsident: Nicht Mehrheit über Minderheitenrechte abstimmen lassen
Redaktion
,
Wien/Klagenfurt - Bundespräsident Heinz Fischer spricht sich gegen die von Landeshauptmann Jörg Haider in den Raum gestellte Volksbefragung zur Lösung der Kärntner Ortstafel-Frage aus. "Ich glaube, über ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes kann man keine Volksbefragung und keine Volksabstimmung machen", erklärt er in der Kärntner Tageszeitung. Fischer stimmt Bundeskanzler Wolfgang Schüssel in dessen Einschätzung zu, dass die Mehrheit nicht über die im Staatsvertrag verankerten Minderheitenrechte abstimmen könne. "Daher müssen wir bessere Lösungen finden, als über ein Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis betreffend Minderheitenrechte abzustimmen. Das ist kein Weg in die Zukunft."
Der SPÖ-Bürgermeister von Bleiburg, Stefan Visotschnig, wäre bereit, zweisprachige Ortstafeln aufzustellen. Wenn er vom Bezirkshauptmann die Weisung bekomme, werde er auf der Gemeindestraße zwei Tafeln montieren lassen. Visotschnig drängt im Kurier auf eine Lösung: "Das gehört geregelt, sonst haben wir jedes Jahr jemanden, der durch unseren Ort rast und ein neues Verfassungsgerichtshofurteil erwirkt. Das muss aufhören. Das ist eine Negativwerbung für unsere Region." Visotschnig zeigt sich über die Debatte befremdet: "Wir haben jetzt die herrlichste Winterlandschaft und jeder redet nur über die Ortstafeln."
Freitagabend hatten Schüssel und Haider sowie zwölf Kärntner Bürgermeister über die Ortstafeln debattiert, eine Lösung gab es nicht. Haider hatte zuvor die Ergebnisse seiner privaten Befragung in neun zweisprachigen Gemeinden präsentiert. Bei einer Beteiligung von 40 Prozent lehnten 85 Prozent weitere zweisprachige Ortsbezeichnungen ab. Der Landeshauptmann interpretierte dies als Auftrag für die Politik und lehnt weitere Tafeln ab. Er verlangt eine geheime Minderheitenfeststellung. (red, DER STANDARD, Print, 16.1.2006)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.