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Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider will Ortstafeln anders situieren, um dem VfGH-Spruch zu entgehen.

foto: apa/eggenberger
Klagenfurt/Wien – Ein neuer Tag, ein neuer Weg, um das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zu umgehen: Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) will die deutschsprachigen Ortstafeln in den betroffenen Gemeinden abbauen, sie allerdings einen halben Meter entfernt wieder aufbauen – also einfach per Verordnung verrücken. Wer damit nicht einverstanden sei, könne ja "wieder zum Verfassungsgerichtshof gehen".

Slowenen-Vertreter Rudi Vouk, der mittels Geschwindigkeitsübertretung die Ortstafeldebatte bereits 2001 vor das Höchstgericht brachte, ist empört: "Haider ist reif für die Absetzung. Wenn jemand so offen den Rechtsstaat verhöhnt, gehört er abgesetzt", sagt Vouk zum Standard. Die Regierung solle ein Amtsenthebungsverfahren gegen den BZÖ-Chef einleiten, denn der betreibt für Vouk "eindeutig Amtsmissbrauch". Haider sei "ein Fall für den Staatsanwalt und nicht für die Politik". Sollte die Staatsanwaltschaft nicht selbst tätig werden, erwägt der Rat der Kärntner Slowenen nach Ablauf der Umsetzungsfrist den Gang vor die Strafbehörde.

Für den früheren VfGH-Präsidenten Ludwig Adamovich ist das Verrücken der Ortstafeln laut Straßenverkehrsordnung zwar möglich, aber "dass es rechtlich nicht korrekt ist, liegt auf der Hand". Neu ist die Taktik Haiders übrigens auch nicht: Bereits 2003 verrückte er die Ortstafeln von St. Kanzian, damals allerdings ohne öffentlichen Aufschrei.

Haider-Stellvertreterin, Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ), will die Causa erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist Ende Juni kommentieren. Gerichtsurteile seien jedenfalls umzusetzen, auch wenn "in dieser ganz speziellen Frage besonders behutsam" vorgegangen werden müsse. Offen bleibe, ob es überhaupt "Bedarf gibt, diese rechtliche Grundlage zu erzwingen".

Der Bürgermeister von Bleiburg, Stefan Visotschnig (SPÖ), hält von Haiders Plan, die Ortstafeln zu verrücken, wenig: "Das Problem wird damit prolongiert." Auch gebe es damit eine leichte Verschiebung des Ortsgebietes, die sei aber nur auf Landesstraßen möglich. (Karin Moser, Elisabeth Steiner, DER STANDARD, Print, 18.1.2006)