Unklar formuliert
Das Gesetz sei zu unklar formuliert, beschwerte sich das Innenressort. "Wenn einer Rosen schickt, kann man ihn doch nicht ein Jahr einsperren", regte sich der Sprecher der Innenministerin Liese Prokop (V), Johannes Rauch, auf. Diese Äußerung kritisierte Pöchinger scharf: Dies sei eine "sehr schnoddrige" und "beinahe polemische" Aussage sowie eine "Vereinfachung der Dinge". "Wir reden nicht von Rosen, sondern von Psychoterror." Ein österreichischer Richter könne sehr wohl abschätzen, ob es sich um ein paar Rosen handeln würde oder um permanente Nachstellungen. Wegen "ein paar Rosen" solle auch in Zukunft niemand bestraft werden, versicherte Pöchinger.
"Auslegunsunterschiede"
Es würden "Auslegungsunterschiede" zwischen den beiden Ressorts bestehen, aber beide würden auf eine Einigung, die für beide Kabinette praktikabel sei, hinarbeiten, beschwichtigte Pöchinger. Die Exekutive habe jedenfalls keinen Mehraufwand zu befürchten und werde hinsichtlich ihrer Personalressourcen nicht überfordert sein. Die Ansicht des Innenressorts ist für Pöchinger "völlig unverständlich".
Das Argument, dass das neue Gesetz Geld kostet, dürfe nicht gelten. Denn: "Die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung geht alle zuständigen Ministerien etwas an", meinte Pöchinger. Von der Empfehlung des Innenministeriums, statt der Exekutive Organe des Exekutionsgerichts, also hauptsächlich Gerichtsvollzieher, mit dem Vollzug zu betrauen, hält Pöchinger ebenfalls nichts: Ein Gerichtsvollzieher könne nicht das notwendige Maß an Staatsgewalt anwenden.
"Unprofessionalität"
Der Gesetzesentwurf hätte eigentlich am Donnerstag in den Ministerrat kommen sollen - das ist jetzt jedenfalls nicht mehr möglich. Trotz der Unstimmigkeiten zeigte sich der Ministersprecher zuversichtlich, dass eine Einigung mit dem Innenministerium erzielt und das Gesetz eben beim nächsten Ministerrat eingebracht werden könne.