Bild nicht mehr verfügbar.

Das dreiköpfige Schiedsgericht Andreas Noedl, Vorsitzender, Peter Rummel und Walter A Rechberger (von links nach rechts)

Foto: AP/Ronald Zak
Wien - Das dreiköpfige Schiedsgericht im Streitfall um die in der Österreichischen Galerie Belvedere befindlichen Klimt-Bilder aus dem Besitz der Familie Bloch-Bauer hat am Dienstag Vormittag in einer "ungewöhnlichen Pressekonferenz" (Schiedsgerichts-Vorsitzender Peter Rummel) seine gestern bekannt gewordene Entscheidung erläutert. Zu anderen als rechtlichen Interpretationen war man nicht bereit: "Wir wollen den Fall nicht politisch kommentieren", so Rummel. Auch das genaue Abstimmungsergebnis wollten die drei beteiligten Juristen nicht bekannt geben.

"Fall war außerordentlich schwierig"

"Der Fall war außerordentlich schwierig", meinte Rummel und verwies auf 13.000 Seiten Akten sowie auf den Umstand, dass es Zeugen "nahe liegender Weise nicht mehr gab": "Beide Standpunkte hatten etwas für sich." Für das Schiedsgericht war erwiesen, "dass die endgültige Überlassung der Bilder an die Republik in gleicher Weise mit der Erlangung der Ausfuhrerlaubnis für Teile der restlichen Sammlung verknüpft war", wie bei anderen Objekten der Sammlung "zweifelsfrei belegt" sei, erläuterte Zivilrechtprofessor Rummel. Die strittige Bitte im Testament von Adele Bloch-Bauer an ihren Mann, die Kunstwerke nach seinem Tod der Galerie zu hinterlassen, sei ein rechtlich unverbindlicher "bloßer Wunsch" gewesen.

Die Frage, ob der Rückgabebeirat, der vor einigen Jahren gegen die Rückgabe entschieden hat, von der gleichen Aktenlage ausgegangen sei wie nun das Schiedsgericht, beantwortete Rummel so: "Neue Dokumente sind zweifellos aufgetaucht", ob es die entscheidenden gewesen seien, oder sie nur einen Eindruck des Schiedsgerichts verstärkt hätten, könne er nicht sagen. Man habe bei den Bildern ein Eigentum von Ferdinand Bloch-Bauer angenommen. "Wir haben geglaubt, die besseren Indizien für sein Eigentum zu haben", so Rummel.

"Von Vorkaufsrecht der Republik haben wir gestern das erste Mal gehört"

Die Frage, was mit den Bildern und speziell mit den Porträts danach geschehen solle, sei nicht Gegenstand der Beratungen des Schiedsgerichts gewesen, betonte man. Das Schiedsgericht habe "einen Einigungsversuch entriert", der habe aber zu keinem Ergebnis geführt habe. Zu Überlegungen von Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann über den künftigen Verbleib der Bilder wolle man nicht Stellung nehmen. "Von dem Vorkaufsrecht der Republik, das gestern durch die Medien ging, haben wir gestern das erste Mal gehört", sagte Rummel.

Schiedsspruch steht gerichtlichem Urteil vollkommen gleich

Ob die Bilder nun von Österreich zurückgegeben werden müssen, dazu Aussagen zu treffen sei das Schiedsgericht nicht befugt. Das Schiedsgericht habe nicht den Auftrag, "einen so genannten Leistungsbefehl zu erteilen", sondern nur festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Rückgabe vorliegen. Aber "ein Schiedsspruch steht einem gerichtlichen Urteil vollkommen gleich", so Walter Rechberger, neben Andreas Nödl weiteres Mitglied des Schiedsgerichts. "Mit dem gestrigen Tag ist der Schiedspruch wirksam geworden, seine Feststellungen sind daher rechtskräftig." Die Parteien hätten aber "natürlich zugesagt, sich an diesen Spruch zu halten", sagte Rummel, "sonst wäre das ganze Schiedsverfahren ja sinnlos gewesen." (APA)