"Amalie Zuckerkandl" von Klimt verewigt.

Foto und copyright: Österr. Galerie Belvedere
Wien - Das ebenfalls in der Österreichischen Galerie Belvedere befindliche Klimt-Gemälde "Amalie Zuckerkandl" sei "ein zweites, von diesem formal unabhängiges Verfahren", so Schiedsgerichts-Vorsitzender Peter Rummel. Dieses Bild wird sowohl von den Bloch-Bauer-Erben als auch von der Familie Müller-Hoffmann beansprucht. Das Schiedsgericht bestätigte, dass es sich mit dem Fall ab nun befassen werde.

Einen Zeithorizont könne und wolle man dazu nicht geben, man werde "so rasch, wie es eben geht", entscheiden. Alfred Noll, Rechtsanwalt der Familie Müller-Hoffmann, erklärte am Rande der Pressekonferenz, dass in der Causa am 24. Februar ein Hearing angesetzt sei.

Gute Argumente auf beiden Seiten

Wiederholt betonte das Schiedsgericht die Schwierigkeit des Falles Bloch-Bauer: "Es ist kein Anlass zu denken, die Republik habe sich unvernünftiger Weise so lange gewehrt, auch auf dieser Seite gab es gute Argumente. Es war durchaus honorig und vertretbar, diesen Fall auszustreiten", betonte Rummel. "Ich habe schon lange keinen Fall erlebt, wo ich nach dem ersten Durchgang noch überhaupt keine Vorstellung hatte, wie es ausgeht."

Vermutlich kein "echter Präzedenzfall"

Eben weil es sich dabei um einen besonderen Einzelfall gehandelt habe, seien vom Schiedsgericht nur wenige Überlegungen grundsätzlicher Natur angestellt worden, die auch für andere Restitutionsfälle angewendet werden könnten. Über mögliche Folgewirkungen könne man daher "nur spekulieren", so Walter Rechberger, der sich aber nicht vorstellen kann, "dass das ein echter Präzedenzfall sein könnte." Die Einigung auf ein Schiedsgericht sei "in diesem Fall von uns als ungewöhnlich empfunden" worden, betonten die drei in Hinblick auf die Möglichkeit, dass nun weitere bereits durch den Restitutionsbeirat entschiedene Fälle wieder aufgerollt werden könnten. "Wir würden dies auch bei anderen Fällen als ungewöhnlich sehen". (APA)