Kulturpolitik
Angeblich Vorkaufsrecht für 30 Tage
Die Republik Österreich habe für die fünf Klimt-Bilder eine Art Vorkaufsrecht vereinbart, berichtet der "Kurier"
Wien - Die Republik Österreich hat für die fünf Klimt-Bilder
aus der Österreichischen Galerie Belvedere ("Adele Bloch-Bauer I",
"Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum", "Buchenwald/Birkenwald" und
"Häuser in Unterach am Attersee"), die an die Bloch-Bauer Erbin Maria
Altmann restituiert werden müssen, eine Art Vorkaufsrecht vereinbart.
Die Option dafür bleibe 30 Tage aufrecht, berichtet der "Kurier"
(Mittwoch-Ausgabe). In der Finanzprokuratur bestätigte man gegenüber
der APA eine Optionsvereinbarung zwischen den Parteien, nicht jedoch
die 30-Tage-Frist. Auf Basis der im Schiedsvertrag festgehaltenen Optionsvereinbarung
könnten sich die Streitparteien zusammensetzen und überlegen, ob ein
Ankauf durch die Republik möglich sei. Diese sei ein kompliziertes
Regelwerk, in dem etwa ein bestimmtes Preisermittlungs- und
Mediationsverfahren festgehalten ist, hieß es aus der
Finanzprokuratur. Ob die Parteien allerdings zu einem Ergebnis
kommen, bleibe nach wir vor offen. (APA)