Das Problem liegt bei der genauen Bestimmung der Grenze, ab der lästige Zudringlichkeit endet und Stalking beginnt. So ist es schwierig gegen jemanden behördlich vorzugehen, der Blumen, Briefe oder Emails schickt, meinte die Innenministerin. Es sei jedenfalls dem einzelnen Exekutivbeamten nicht zuzumuten, dass dieser in den einzelnen Fällen zu entscheiden habe, ob es sich um Stalking handelt oder nicht.
Gegen Gewalt an Frauen
Anti-Stalking-Gesetz soll doch kommen
Genauere Formulierungen werden in einem neuen Entwurf erarbeitet
Wien - Das Anti-Stalking-Gesetz führt zu Problemen bei der
gesetzlichen Ausformulierung. Obwohl sich Justizministerin Karin
Gastinger (B) und Innenministerin Liese Prokop (V) am Rande einer
Pressekonferenz einig zeigten, dass das Gesetz "so schnell wie
möglich" kommen soll, wird ein neuer Entwurf vorerst nicht beim
Ministerrat eingebracht werden.
Außer Frage steht, dass körperliche Zudringlichkeit, Verfolgen
oder das Abpassen an bestimmten Orten unter Strafe gestellt werden
soll. "Hier soll die Exekutive rasch einschreiten können", sagte
Prokop. Im Justizressort wird an einem neuen Entwurf gearbeitet, in
dem die offenen Fragen geklärt und in exekutierbare Gesetze gegossen
werden sollen. Wann dieser fertig sein wird, konnte Gastinger nicht
sagen. (APA)