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Willi Tilg freut sich

foto: apa/BERNHARD GROSSRUCK
Innsbruck - Eine Privatklage wegen Verleumdung will nun der Tiroler Klubobmann der Freien, der ehemalige FP-Chef Willi Tilg, einbringen, nachdem ihm im Dezember rechtswidrig der Führerschein entzogen worden war. "Es ist menschenunwürdig, noch vor einer Verurteilung den Namen eines Verdächtigen zu veröffentlichen", kritisierte der Politiker am Mittwoch.

Notdurft, Salmonellen und Alkotest

Der Vorfall hatte sich Mitte Dezember ereignet. Tilg war von Beamten der Stadtpolizei von Hall in Tirol auf seinem Privatparkplatz in Absam aufgefordert worden, einen Alkotest zu machen. Der Klubobmann habe den Beamten freiwillig seine Fahrzeugpapiere übergeben. Er habe eine Alkoholkontrolle nicht verweigert, beteuerte er. Er habe lediglich "dringend seine Notdurft verrichten müssen" und sei dazu ins Haus gegangen. Denn er habe damals an einer leichten Salmonellenvergiftung gelitten, erklärte Tilg. Nach etwa zwölf Minuten sei er mit seiner Frau als Zeugin wieder aus dem Haus gekommen. Die Beamten seien schon weg gewesen. Tilgs Führerschein hätten sie mitgenommen.

Rechtswidrig

Am Dienstag hatte der Unabhängige Verwaltungssenat die Führerscheinabnahme schließlich als rechtswidrig befunden. Die Stadtpolizei sei nicht ermächtigt gewesen, eine Alkoholkontrolle durchzuführen, hatte die Urteilsbegründung gelautet.

Tilg zeigte sich über das Urteil erfreut. "Ich bin froh über die Entscheidung, denn ich bin mir keiner Schuld bewusst." Es habe ihn allerdings "persönlich zutiefst getroffen", dass von Seiten der Polizei sein Name veröffentlicht worden sei. Er sei sich bewusst, dass er als Politiker im Rampenlicht stehe. Aber "selbst bei einem Massenmörder wird der Name vor einer Verurteilung in den Medien abgekürzt", kritisierte er. Sein Rechtsanwalt prüfe derzeit zudem, ob eine Amtshaftungsklage möglich sei. (APA)