Notdurft, Salmonellen und Alkotest
Der Vorfall hatte sich Mitte Dezember ereignet. Tilg war von Beamten der Stadtpolizei von Hall in Tirol auf seinem Privatparkplatz in Absam aufgefordert worden, einen Alkotest zu machen. Der Klubobmann habe den Beamten freiwillig seine Fahrzeugpapiere übergeben. Er habe eine Alkoholkontrolle nicht verweigert, beteuerte er. Er habe lediglich "dringend seine Notdurft verrichten müssen" und sei dazu ins Haus gegangen. Denn er habe damals an einer leichten Salmonellenvergiftung gelitten, erklärte Tilg. Nach etwa zwölf Minuten sei er mit seiner Frau als Zeugin wieder aus dem Haus gekommen. Die Beamten seien schon weg gewesen. Tilgs Führerschein hätten sie mitgenommen.
Rechtswidrig
Am Dienstag hatte der Unabhängige Verwaltungssenat die Führerscheinabnahme schließlich als rechtswidrig befunden. Die Stadtpolizei sei nicht ermächtigt gewesen, eine Alkoholkontrolle durchzuführen, hatte die Urteilsbegründung gelautet.