Eisenstadt - Mit Geldern, die Bürger in Versteigerungsverfahren dem Bezirksgericht übergaben, hat ein Gerichtsmitarbeiter im Burgenland über Jahrzehnte hinweg jongliert. Als die Angelegenheit schließlich aufflog, fehlten rund 196.000 Euro, die seine Familie großteils für den 61-Jährigen zurückzahlte. Wegen Veruntreuung und gewerbsmäßigem schweren Betrug wurde der mittlerweile suspendierte Beamte in Eisenstadt zu 36 Monaten Haft, davon 30 Monate bedingt, verurteilt.

Der 61-Jährige soll laut Anklage als Leiter einer Realexekutionsabteilung im Zeitraum von 1977 bis 2004 insgesamt rund eine Million Euro zwischen verschiedenen Konten verschoben haben, um bereits bestehende Lücken wieder zu schließen. Bei dieser Masse von Verfahren - erhoben wurden insgesamt 170 Fälle - habe er nicht mehr den Überblick über die Transaktionen behalten.

Überblick komplett verloren

"Es tut mir unendlich Leid", beteuerte der 61-Jährige. Begonnen habe alles im Jahr 1974, als ihm im Zuge einer Versteigerung 400.000 bis 500.000 Schilling (rund 29.000 bis 36.000 Euro) abhanden gekommen seien: "Das war der Knackpunkt", bis dorthin sei er ein rechtschaffener Mensch gewesen. Dann sei er in das Ganze hineingeschlittert und nicht mehr herausgekommen. Schließlich habe er "den Überblick wirklich komplett verloren".

Die Argumentation, er habe nach dem "Loch-auf-Loch-zu-Prinzip" immer wieder Beträge umgeschichtet, um bestehende Lücken zu schließen und den Gläubigern ihr Geld zukommen zu lassen, lasse sich aus dem Erhebungsergebnis nicht nachvollziehen, meinte die Staatsanwältin. Einen "roten Faden" könne man bei der Vorgangsweise des Angeklagten nicht erkennen, es handle sich um völlig unzusammenhängende Umbuchungen und Abhebungen. Es sei "schon so, dass man sich bedient hat, etwas genommen hat und dann versucht hat, das ganze zu vertuschen."

Richterin Knöchl hielt in der Urteilsbegründung dem 61-Jährigen sein reumütiges Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit und den Willen zur Schadenswiedergutmachung als mildernde Umstände zugute. Erschwerend seien der hohe Schaden, der lange Tatzeitraum und dass der Angeklagte seine Vertrauensstellung als Gerichtsmitarbeiter für seine Taten ausgenutzt habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Mann legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. (APA)