Wien - Grüne und FPÖ haben einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Visa-Affäre gefordert. Konkreter Anlass sind die schweren Vorwürfe, die eine Ex-Generalkonsulin nach Angaben der Info-Illustrierten "News" gegen ihre Vorgesetzten im Ministerium erhoben hat. Die außenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulrike Lunacek, sieht in einer Aussendung am Mittwoch "massiven Aufklärungsbedarf über die Vorkommnisse an der Botschaft in Belgrad". FPÖ-Abgeordnete Barbara Rosenkranz sprach in einer Aussendung von "einem der größten Skandale der letzten Jahre".

"Die jüngsten Enthüllungen machen einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss notwendiger denn je", betonte Lunacek. Neben den derzeitigen Justizermittlungen gehe es nämlich auch "um die politische Verantwortung für die Missstände unter der damaligen Außenministerin (Benita) Ferrero-Waldner".

Auch Rosenkranz forderte eine Klärung der politischen Verantwortung in der Visa-Affäre und "restlose Aufklärung". Die "Beschwichtigungsversuche" müssten eingestellt werden. Außenministerin Ursula Plassnik (V) solle vernünftig sein und sich auch in ihrem eigenen Interesse nicht "an der Vertuschung" beteiligen. Der Verdacht der Korruption sei schwer wiegend und bedrohe die Sicherheit Österreichs.

Schlechtes Licht auf Ferrero-Waldner

Dass die Generalkonsulin Aufklärung habe leisten wollen und gegen ihren Willen nach Wien zurückbeordert worden sei, werfe "ein denkbar schlechtes Licht auf Ferrero-Waldner". Rosenkranz verwies auch auf Fälle von "Begünstigung des Schleppergeschäfts" innerhalb Österreichs. So hätten die Bezirkshauptleute von Horn und Lilienfeld (Niederösterreich) als Entlastungszeugen der Angeklagten in einem Prozess wegen Menschenhandels zugeben, dass sie in voller Kenntnis der Umstände Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen an Prostituierte ausgegeben hätten.

Erst Anfang Dezember war ein Vorstoß für einen Untersuchungsausschuss zur Visa-Affäre an der Regierungsmehrheit im Nationalrat gescheitert. SPÖ, Grüne und zwei FPÖ-Abgeordnete hatten sich dafür ausgesprochen. In Österreich ist die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses anders als in den Volksvertretungen anderer Staaten kein Recht der Minderheit. Es ist vielmehr ein Mehrheitsbeschluss notwendig, weswegen die meist nur von den Oppositionsparteien initiierten Anträge auf Einsetzung eines solchen Ausschusses kaum Erfolgsaussichten haben. In Deutschland können 25 Prozent der Abgeordneten einen Untersuchungsausschuss erzwingen. (APA)