Gegen Gewalt an Frauen
<b>Kommentar:</b> "Stalking" stammt aus der Jägersprache
Ungeheuerlich zu fragen, ob es sich überhaupt auszahlt, jemanden vor dauerhafter Belästigung zu schützen
Der englische Begriff "Stalking" stammt aus der Jägersprache und bedeutete so viel wie "anpirschen" oder "anschleichen". Inzwischen wird der Begriff auch in Österreich als Umschreibung für eine anhaltende Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung einer anderen Person verwendet. Im Strafgesetz soll es dafür bald den Paragrafen 107a "Beeinträchtigung der Lebensführung" geben.
Eine Diskussion um den Wortlaut des Gesetzes ist, wie bei jedem juristischen Regelwerk, notwendig und richtig. Im konkreten Fall vor allem deswegen, weil die Abgrenzung zu anderen bereits bestehenden Straftatbeständen wie zum Beispiel zur Drohung und zum Gewaltschutzgesetz nicht einfach ist. Doch nun haben sich Wortmeldungen eingeschlichen, die aus dem Zeitalter der JägerInnen und SammlerInnen stammen könnten.
Innerhalb kürzester Zeit mauserte sich das geplante Anti-Stalking-Gesetz so auch zu einem veritablen Streit der Regierungsparteien. Finanzressort und Innenressort haben gegen den Entwurf von Justizministerin Karin Gastinger Einspruch eingelegt: Karl-Heinz Grasser vermisst eine Kostenabschätzung, Innenministerin Liese Prokop die Feststellung, ab wann denn die Lebensführung einer Person beeinträchtigt ist.
Natürlich macht das neue Gesetz die Verwaltung nicht billiger. Aber es ist schon ungeheuerlich zu fragen, ob es sich überhaupt auszahlt, jemanden vor dauerhaften Belästigungen zu schützen. Natürlich muss von Fall zu Fall entschieden werden, ob tatsächlich eine Beeinträchtigung vorliegt oder nicht. Aber die Vorgaben sind ohnehin enger gesteckt als in vergleichbaren Bestimmungen im Ausland. Und natürlich kann eine Anzeige wegen Stalking auch missbräuchlich verwendet werden. Aber daran darf der Ausbau des Opferschutzes nicht scheitern. (DER STANDARD, Printausgabe 19.01.2006)