Wien - ÖVP-Regierungsvertreter erklärten vor dem Ministerrat am Donnerstag unisono, dass dem VfGH-Erkenntnis zu zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten Folge geleistet werden müsse. Der BZÖ-Politiker, Staatssekretär Eduard Mainoni, war gegenüber Journalisten hingegen anderer Ansicht: Es liege die Rechtsmeinung eines namhaften Juristen vor, nämlich des Verfassungsjuristen Günther Winkler, die eine eingehende Prüfung verlange.

"Diffizile rechtliche Angelegenheit"

"Ich kenne die Materie nicht im Detail", begründete der Staatssekretär seine Vorsicht bei dem Thema. Grundsätzlich sei der VfGH das Höchstgericht, aber ob dessen Rechtsmeinung auch von der Wissenschaft getragen und akzeptiert werden könne, müsste geprüft werden dürfen. Auf die Frage, ob nun das Minderheitenrecht ein Grundrecht sei, stellte Mainoni klar: "Selbstverständlich ist das Minderheitenrecht ein Grundrecht." Aber grundsätzlich sei das "eine sehr diffizile rechtliche Angelegenheit".

Innenministerin Liese Prokop (V) betonte, die Entscheidung eines Gerichts gehört in einem Rechtsstaat umgesetzt. "Ein Rechtsstaat ist ein Rechtsstaat", meinte Verteidigungsminister Günther Platter (V). Und für Finanzstaatssekretär Alfred Finz (V) ist die weitere Vorgehensweise ebenso klar: "Die Entscheidung eines Gerichts ist eindeutig". Die Aussage von Sozialstaatssekretär Sigisbert Dolinschek (B), wonach die Entscheidung des VfGH absurd sei, wollte Finz nicht kommentieren. Auch den anderen Regierungsvertretern war kein Kommentar dazu zu entlocken. (APA)