Wien - ÖVP-Regierungsvertreter erklärten vor dem Ministerrat
am Donnerstag unisono, dass dem VfGH-Erkenntnis zu zweisprachigen
Ortstafeln in Kärnten Folge geleistet werden müsse. Der
BZÖ-Politiker, Staatssekretär Eduard Mainoni, war gegenüber
Journalisten hingegen anderer Ansicht: Es liege die Rechtsmeinung
eines namhaften Juristen vor, nämlich des Verfassungsjuristen Günther
Winkler, die eine eingehende Prüfung verlange.
"Diffizile rechtliche Angelegenheit"
"Ich kenne die Materie nicht im Detail", begründete der
Staatssekretär seine Vorsicht bei dem Thema. Grundsätzlich sei der
VfGH das Höchstgericht, aber ob dessen Rechtsmeinung auch von der
Wissenschaft getragen und akzeptiert werden könne, müsste geprüft
werden dürfen. Auf die Frage, ob nun das Minderheitenrecht ein
Grundrecht sei, stellte Mainoni klar: "Selbstverständlich ist das
Minderheitenrecht ein Grundrecht." Aber grundsätzlich sei das "eine
sehr diffizile rechtliche Angelegenheit".
Innenministerin Liese Prokop (V) betonte, die Entscheidung eines
Gerichts gehört in einem Rechtsstaat umgesetzt. "Ein Rechtsstaat ist
ein Rechtsstaat", meinte Verteidigungsminister Günther Platter (V).
Und für Finanzstaatssekretär Alfred Finz (V) ist die weitere
Vorgehensweise ebenso klar: "Die Entscheidung eines Gerichts ist
eindeutig". Die Aussage von Sozialstaatssekretär Sigisbert Dolinschek
(B), wonach die Entscheidung des VfGH absurd sei, wollte Finz nicht
kommentieren. Auch den anderen Regierungsvertretern war kein
Kommentar dazu zu entlocken. (APA)