Schüssel: Mediator eingesetzt
Wenn es die Möglichkeit gibt, dass private Sponsoren den Ankauf der restituierten Bilder tätigen, dann werde die Regierung "nicht abseits stehen" und entsprechende steuerliche Möglichkeiten schaffen, erklärte Schüssel. Es sei ein Mediator - der Grazer Historiker Dieter A. Binder - eingesetzt worden, der bald zu Gesprächen mit Maria Altmann nach Kalifornien reisen werde. "Die Entscheidung ist jetzt hier und ist zu respektieren", betonte Schüssel.
Laut Gehrer bestehe eine "gute Gesprächsbasis" mit Maria Altmann. Grundsätzlich würden viele Personen als potenzielle Sponsoren auf ihrer Liste stehen, allerdings hält Gehrer es nicht für klug, die Namen der Personen "an die große Glocke zu hängen". Gehrer bestätigte, es werde keine riesigen Summen aus dem Budget geben, das übersteige "unsere Finanzkräfte".
Absetzmöglichkeiten für Kunst-Mäzenen bestehen
Steuerliche Absetzmöglichkeiten für Kunst-Mäzene gibt es bereits - und zwar sowohl für Unternehmer als auch für private Kunstsponsoren. Sie können nach derzeit geltender Gesetzeslage zehn Prozent des Gewinnes oder des Einkommens aus dem Vorjahr für Spenden an Museen steuerlich absetzen, erklärte Karl Bruckner, Vizechef der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, auf Anfrage der APA. Bei dieser Spende kann es sich auch um eine Sachspende handeln. "Das ist geltende Rechtslage", so Bruckner.
Hat beispielsweise eine Firma 20 Millionen Euro Gewinn im Jahr, könnte sie zwei Millionen für Spenden - zum Beispiel für einen Ankauf eines Bildes - an Museen steuerlich absetzen. Bei Privaten richtet sich der Absetzbetrag nach dem Einkommen, ebenfalls aus dem Vorjahr.
Es müssten aber einige Unternehmen zusammengekratzt werden, Banken und große Industrieunternehmen, um die Ankaufsumme für die restituierten Klimt-Bilder zusammen zu bekommen, meinte der Steuerrechtsexperte. Das berühmteste der Porträts, "Adele Bloch-Bauer I", wird immerhin auf 70 bis 120 Millionen Euro geschätzt. Will man allerdings mit weniger Unternehmen auskommen, müsste die Grenze von derzeit zehn Prozent auf zwanzig oder dreißig hinaufgesetzt werden, schlug Bruckner vor. Bei Privatpersonen müssten dann ebenfalls überlegt werden, ob man die Grenze hinaufsetze oder eine Verteilungsregelung schafft, d.h. der Spender kann die Geldsumme auf mehrere Jahre verteilen.