"Anmaßende Aussagen"
Stadler hatte die Meinung vertreten, dass ein Schwangerschaftsabbruch nach der geltenden Rechtslage auch innerhalb der ersten drei Monate rechtswidrig sei und kein "Recht auf Abtreibung" bestehe. Laun forderte schließlich ein Verbot der Abtreibung in Österreich und Strache stellte die geltende Drei-Monats-Frist in Frage. "Sie schweigt dazu", kritisierte Heinisch-Hosek die Ministerin. "Und dieses Schweigen zu diesen anmaßenden Aussagen von Stadler, Laun und Strache ist einfach nicht im Sinne der Frauen, die in Österreich leben." An der Fristenlösung darf jedenfalls nicht gerüttelt werden.
Kritik an "Frauenratgeberin 2005"
Außerdem informiere die "Frauenratgeberin 2005", eine Informationsbroschüre des Frauenministeriums, über den Schwangerschaftsabbruch nicht ausreichend und nicht korrekt. Unter diesem Stichwort werde einerseits von einer erlaubten Frist von drei Monaten gesprochen, andererseits von zwölf Wochen. Man könne aber bis zur 16. Woche abtreiben, betonte Heinisch-Hosek.
Die zwölf Wochen hätten sich aus einer "fast begründeten Verwirrung" auf Grund der Drei-Monats-Frist, wie sie im Gesetzestext festgelegt ist, im Laufe der Zeit ergeben, erklärte Elke Graf, Geschäftsführerin des Ambulatoriums am Wiener Fleischmarkt, gegenüber der APA. "Drei Mal vier ist zwölf. Wenn man sich aber den Kalender anschaut, dann ist das nicht immer so", meinte Graf. Die drei Monatsfrist läuft ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung und kann mehr als zwölf Wochen umfassen.
Moderne Schwangerschaftstests
Auf Grund der heute sehr genauen modernen Schwangerschaftstests würden Frauen oft schon früh von ihrer Schwangerschaft erfahren, noch vor der ersten ausbleibenden Regel. Zu einem überwiegenden Teil würden deshalb Betroffene bereits in den ersten Schwangerschaftswochen in das Ambulatorium kommen, selten am Ende der Drei-Monats-Frist, erläuterte Graf.
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