Innsbruck - Nachdem Willi Tilg dem Tiroler Klubobmann der ehemaligen FP im Dezember der Führerschein entzogen wurde, ist eine Klage gegen zwei Polizeiinspektoren aus Hall in Tirol fix, bestätigte der Anwalt von Tilg, Karl Hepperger, am Freitag.

Die Beamten hätten genaue Informationen über den später vom Unabhängigen Verwaltungssenat als rechtswidrig befundene Führerscheinentzug - an die Medien weiter gegeben. Dies sei geschehen noch bevor Tilg selbst seinen Führerscheinentzugs-Bescheid erhalten habe.

Neben der Strafanzeige wolle man auch Schadensersatzansprüche nach dem Amtshaftungs- und dem Organhaftpflichtgesetz stellen, sagte Hepperger. Die Behörde werde aufgefordert werden, Tilg jene Kosten zu erstatten, die ihm durch den rechtswidrigen Entzug des Führerscheins entstanden seien. Hierzu zählen zum Beispiel Taxifahrten oder Chauffeurskosten. Sollte die dreimonatige Aufforderungspflicht fruchtlos verstreichen, folge dann eine Amtshaftungsklage.

Der Vorfall rund um den Führerscheinentzug Tilgs hatte sich Mitte Dezember ereignet. Tilg war von Beamten der Stadtpolizei von Hall in Tirol auf seinem Privatparkplatz in Absam aufgefordert worden, einen Alkotest zu machen. Der Klubobmann hatte beteuert, dass er den Beamten freiwillig seine Fahrzeugpapiere übergeben habe. Er habe eine Alkoholkontrolle nicht verweigert. Er habe lediglich "dringend seine Notdurft verrichten müssen" und sei dazu ins Haus gegangen. Denn er habe damals an einer leichten Salmonellenvergiftung gelitten, hatte Tilg erklärt. Nach etwa zwölf Minuten sei er mit seiner Frau als Zeugin wieder aus dem Haus gekommen. Die Beamten seien schon weg gewesen. Tilgs Führerschein hätten sie mitgenommen.

Der Unabhängige Verwaltungssenat befand die Führerscheinabnahme schließlich als rechtswidrig. Die Stadtpolizei sei nicht ermächtigt gewesen, eine Alkoholkontrolle durchzuführen, hatte die Urteilsbegründung gelautet.

Auch am Freitag bekräftigte Tilg gegenüber der APA, dass er die Führerscheinkontrolle keinesfalls verweigert habe und zum Zeitpunkt der Führerscheinabnahme auch keinesfalls betrunken gewesen sei. (APA)