Graz/Wien – „Meist haben sie eine leicht dunklere Hautfarbe als der typische Vertreter der europiden Menschenrasse. Und sie sind in ihrer gesamten Gestalt meist etwas kleiner, haben etwas vom südländischen Menschenschlag. Außerdem tragen sie Kleidung, die der typische Durchschnittsgrazer nicht trägt – eher legere Kleidung“. So erklärte Alexander Gaisch vom Stadtpolizeikommando Graz vor Weihnachten dem Standard, was er „und alle Kollegen“ sich unter einem „Zigeunertyp“ vorstellten, nachdem ein Verdächtiger in einer Presseaussendung als solcher eingestuft wurde. Auch wo man diesen „Typen“ finden könne, wollte der leitende Beamte wissen: „Oft musizierend in der Innenstadt oder bei Mülltonnen“.

Konsequenzen

Die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Terezija Stoisits, will jetzt von Innenministerin Liese Prokop (VP) wissen, ob eine solche Täterbeschreibung für sie vertretbar sei und ob es Konsequenzen wie eine Dienstanweisung oder Ermahnung für Gaisch geben werde. In einer schriftlichen Anfrage der Abgeordneten an die Ministerin, erinnerte Stoisits an die Bestimmung, dass Organe des Sicherheitsdienstes alles zu unterlassen haben, „das geeignet ist, den Eindruck von Voreingenommenheit zu erwecken oder als Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes, der Rasse oder Hautfarbe, der nationalen oder ethnischen Herkunft, des religiösen Bekenntnisses, der politischen Auffassung oder der sexuellen Orientierung empfunden zu werden“.

Zuvor hatte schon der steirische Landtagsabgeordnete Peter Hagenauer (Grüne) auf das Interview reagiert. In einem offenen Brief schlug er Gaisch vor: „Vielleicht kann jemand mit Ihrer Weltsicht zum Beispiel im Fundamt weniger Schaden anrichten“. (cms, DER STANDARD Printausgabe, 21./22.01.2006)