Graz/Wien – „Meist haben sie
eine leicht dunklere Hautfarbe
als der typische Vertreter der
europiden Menschenrasse.
Und sie sind in ihrer gesamten
Gestalt meist etwas kleiner,
haben etwas vom südländischen
Menschenschlag. Außerdem
tragen sie Kleidung,
die der typische Durchschnittsgrazer
nicht trägt –
eher legere Kleidung“.
So erklärte Alexander
Gaisch vom Stadtpolizeikommando
Graz vor Weihnachten
dem Standard, was er „und alle
Kollegen“ sich unter einem
„Zigeunertyp“ vorstellten,
nachdem ein Verdächtiger in
einer Presseaussendung als
solcher eingestuft wurde.
Auch wo man diesen „Typen“
finden könne, wollte der leitende
Beamte wissen: „Oft
musizierend in der Innenstadt
oder bei Mülltonnen“.
Konsequenzen
Die Menschenrechtssprecherin
der Grünen, Terezija
Stoisits, will jetzt von Innenministerin
Liese Prokop (VP)
wissen, ob eine solche Täterbeschreibung
für sie vertretbar
sei und ob es Konsequenzen
wie eine Dienstanweisung
oder Ermahnung für Gaisch
geben werde. In einer schriftlichen
Anfrage der Abgeordneten
an die Ministerin, erinnerte
Stoisits an die Bestimmung,
dass Organe des Sicherheitsdienstes
alles zu unterlassen
haben, „das geeignet ist, den
Eindruck von Voreingenommenheit
zu erwecken oder als
Diskriminierung auf Grund
des Geschlechtes, der Rasse
oder Hautfarbe, der nationalen
oder ethnischen Herkunft,
des religiösen Bekenntnisses,
der politischen Auffassung
oder der sexuellen Orientierung
empfunden zu werden“.
Zuvor hatte schon der steirische
Landtagsabgeordnete Peter
Hagenauer (Grüne) auf das
Interview reagiert. In einem
offenen Brief schlug er Gaisch
vor: „Vielleicht kann jemand
mit Ihrer Weltsicht zum Beispiel
im Fundamt weniger
Schaden anrichten“. (cms, DER STANDARD Printausgabe, 21./22.01.2006)