München/Karlsruhe: Das Oberlandesgericht München entschied im Dezember 2003 als zweite Instanz in einem Zivilverfahren, dass Kirch grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz durch die Deutsche Bank wegen Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht hat. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu, der BGH hob diese Entscheidung jedoch auf. Kirchs Anwälte gingen wiederum beim obersten Gericht in die Revision, weil das OLG eine Schadenersatzklage gegen Breuer persönlich abgelehnt hatte. Das Urteil vom Dienstag ist die erste höchstrichterliche Entscheidung in dem Rechtsstreit.
New York: Auch in den USA, wo Breuer sein umstrittenes Interview gegeben hatte, geht Kirch gegen die Bank vor und wirft ihr zudem eine Verschwörung gemeinsam mit dem Kabel-Konzern Liberty Media vor. Ein Bundesgericht in New York wies die Klage jedoch zurück. Kirch legte Berufung ein und engagierte einen Staranwalt.
Frankfurt I: Bei den Frankfurter Justizbehörden zeigte Kirch Breuer in gleicher Angelegenheit an. Die Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem wegen des Verdachts der Kreditgefährdung seit mehreren Jahren. Mit einer ungewöhnlichen Durchsuchung in den Räumen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) war wieder Bewegung in den Fall gekommen. Zuständig wäre das Landgericht.
Frankfurt II: Kirch reichte beim Landgericht Frankfurt eine Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutschen Bank im Jahr 2003 ein. Streitpunkte waren die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die mögliche Verletzung der Informationspflicht auf dem Aktionärstreffen. Breuer war als Aufsichtsratsvorsitzender bestätigt worden. Das Gericht lehnte die Klage Ende 2005 ab, Kirch geht in die Revision beim Oberlandesgericht.