Bei drohender Angriffsgefahr sollen Waffen in Privatwohnungen, Büros und Geschäften verwendet werden dürfen
Redaktion
Rom - Die italienische Abgeordnetenkammer hat am Dienstag ein Gesetzesprojekt verabschiedet, mit dem die geltenden Vorschriften in puncto Notwehr tiefgreifend geändert werden. Demnach dürfen bei drohender Angriffsgefahr Waffen in Privatwohnungen, Büros und Geschäften verwendet werden, wenn es um Schutz von Personen, aber auch um den des eigenen Besitzes geht. Das Gesetzesprojekt, das bereits vom Senat gebilligt worden ist, wurde von der rechtspopulistischen Regierungspartei Lega Nord verfasst. Gegen das Gesetzesprojekt stimmten die Mitglieder der Oppositionsparteien, die vor einem "Wilden Westen" in Italien warnten. Die Einwände wurden von der Regierungskoalition zurückgewiesen. "Bisher musste der Angegriffene die rechtlichen Folgen seiner Notwehr-Aktion genau erwägen. In Zukunft wird der Angreifer die Risiken überdenken müssen, die er eingeht", erklärte der Präsident der Justizkommission im Senat, Antonio Caruso. (APA)
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