Es sei die "Anzeige gegen unbekannte Täter zum Nachteil von Yankuba C. geprüft und keine genügenden Gründe gefunden worden, ein Strafverfahren zu veranlassen", heißt es in einer, dem Standard vorliegenden, Begründung. Yankuba C. starb am 4. Oktober unmittelbar nach einer ärztlichen Untersuchung in einer Sicherungszelle des Linzer Polizei-Anhaltezentrums (PAZ). Nach dem Tod des jungen Gambiers wurden massive Anschuldigungen gegen die Polizei erhoben. Vorwürfe etwa über so genannte "Hitzezellen", der Standard berichtete, wurden aber stets dementiert.
"Einfach skandalös"
Der Klubobmann der oberösterreichischen Grünen, Gunther Trübswasser, sieht in der Verfahrenseinstellung "angesichts der vielen offenen Fragen eine ungeheuerliche Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft Linz".
Dass eine weisungsgebundene Staatsanwaltschaft "weitere Ermittlungen zu den ungeklärten Umständen des Todesfalls verhindert, ist einfach skandalös", kritisiert Trübswasser. Helmut Blum, Linzer Anwalt der Familie von Yankuba C., setzt seine Hoffnung auf den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS). "Wir haben dort Beschwerde eingereicht, da wir erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Schubhaft und vor allem der Unterbringung in der Einzelzelle haben", so Blum zum Standard.