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Insgesamt will der Verband so rund fünfzig Millionen Euro jährlich einheben

AP Photo/Jae C. Hong
Der österreichische Verband zum Schutz von Urheberrechten, Literar Mechana , will künftig für jeden in Österreich verkauften Computer inklusive Mehrwertsteuer 21,60 Euro einheben, berichtet das Wirtschaftsmagazin " Format " in seiner morgigen Ausgabe. Für jeden verkauften Drucker je nach Leistungskapazität sollen zwischen 7,2 und 126 Euro eingehoben werden. Der Elektrohandel ist darüber erbost.

50 Millionen Euro

Die Literar-Mechana will damit rund 50 Mio. Euro jährlich einheben, 17,28 Mio. Euro für die rund 800.000 im Jahr in Österreich verkauften PCs und 31,5 Mio. Euro über die knapp 500.000 jährlich verkauften Drucker, heißt es im Bericht. Das ergebe rund 5.000 Euro pro Literar-Mechana-Mitglied und Jahr. Literar-Mechana-Chef Franz Leo Popp beziehe sich dabei auf Paragraph 42 b des Urheberrechtsgesetzes: "Werden etwa Zeitungsartikel, wissenschaftliche Fachaufsätze, Gedichte, Cartoons, Fotografien oder Abbildungen beispielsweise aus dem Internet oder von einem digitalen Datenträger in den Arbeitsspeicher eines PCs eingelesen und mithilfe des PCs ausgedruckt, sind die Urheberrechte von Schriftstellern, Wissenschaftern, Journalisten, Verlagen, Fotografen und bildenden Künstlern berührt."

Ohne das Wissen der jeweiligen Verfasser

Die Literar-Mechana geht dabei davon aus, dass literarische und wissenschaftliche Texte ohne das Wissen der jeweiligen Verfasser von jedem computerbenutzenden Bürger, Beamten und Unternehmen gratis aus dem Internet bezogen werden, ohne dass bei der Literar-Mechana die Rechte dafür abgegolten werden.

Elektrohändler steigen gegen den Aderlass auf die Barrikaden

Die Elektrohändler steigen gegen den Aderlass auf die Barrikaden, zumal die Branche die Aufschläge gegenüber ihren Kunden argumentieren müsste. "Das ist ungeheuerlich. Dagegen werde ich mit allen möglichen rechtlichen Mitteln vorgehen", zitiert das "Format" Cosmos-Chef Manfred Warmuth. Der Anwalt und Urheberrechtsexperte Georg Zanger räumt dem Elektrohandel dabei laut Bericht gute Chancen ein, "da der dringende Verdacht auf Machtmissbrauch eines marktbeherrschenden Unternehmens, der Literar-Mechana, besteht.

Am 24. Dezember im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" veröffentlicht

Von der neuen Abgaberegelung, die bereits am 24. Dezember im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" veröffentlicht wurde, sind laut Bericht neben Händlern, der Bundesbeschaffungsgesellschaft und Konsumenten auch Schulen und Universitäten betroffen.

In Deutschland hat das Oberlandesgericht (OLG) München zuletzt im Dezember 2005 in einem Grundsatzurteil den Anspruch auf eine pauschale Urheberrechtsabgabe auf PC bestätigt und die mit dem Urheberrecht begründete Gebühr mit 12 Euro festgelegt.(APA)