Studienergebnis betont die Häufigkeit der Einnahme: mindestens fünf Portionen pro Tag empfohlen
Redaktion
,
London - Mehr als fünf Portionen Obst bzw. Gemüse pro Tag verringern die Gefährdung durch einen Schlaganfall um rund ein Viertel. Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Auswertung von acht Studien mit insgesamt mehr 257.500 Personen, die in der neuesten Ausgabe der britischen Medizin-Fachzeitschrift "The Lancet" veröffentlicht wurde.
Dr. Feng He von der St. George's University in London und die Co-Autoren nahmen die Daten von Studien aus Europa, Japan und den USA über die Auswirkungen einer mehr vegetarisch orientierten Ernährung und analysierten sie gemeinsam. Dabei wurde die Menge an täglich konsumiertem Obst und Gemüse mit der Wahrscheinlichkeit, einen Schlaganfall oder eine Gehirnblutung zu erleiden, korreliert.
Ergebnis
Drei bis fünf Portionen reduzierten die Gefährdung um elf Prozent, mehr als fünf Portionen gar um 26 Prozent, so das Ergebnis. Das galt sowohl für ischämische Schlaganfälle, bei denen Gerinnsel Gefäß im Gehirn verstopfen, als auch für Insulte in Folge von Blutungen.
Der britische Wissenschafter: "Durchschnittlich nehmen Menschen in den Industriestaaten pro Tag drei Portionen Obst und Gemüse zu sich. Die Empfehlungen lauten aber auf fünf und mehr Portionen. Unsere Ergebnisse unterstützen sehr stark diese Empfehlungen. Würden wir die Ziele erreichen, könnte die Häufigkeit von Schlaganfällen und die Zahl der Todesopfer stark reduziert werden. Eine Änderung der Ernährung in dieser Hinsicht würde aber auch andere Herz-Kreislauferkrankungen und manche Krebsleiden verhindern. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.