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Johnny Hallyday

Foto: AP/ LIONEL CIRONNEAU
Nizza - Das Ermittlungsverfahren um den französischen Altrocker Johnny Hallyday wegen Vergewaltigungsverdachts beschäftigt die Justiz weiter: Wie der Anwalt des angeblichen Opfers am Donnerstag in Nizza mitteilte, ging die 37-jährige Klägerin Marie-Christine Vo in Berufung, um die Einstellung des Verfahrens zu verhindern.

Die von Hallyday einst als Hostess beschäftigte Vo wirft dem populären Sänger vor, er habe sie im April 2001 nach einer feuchtfröhlichen Party auf seiner Yacht vergewaltigt. Der 62-jährige Hallyday galt ursprünglich als Zeuge und nicht als Beschuldigter. Er bestritt die Vorwürfe stets.

Der Oberstaatsanwalt von Nizza, Eric de Montgolfier, hatte bei seinen Ermittlungen keine Anhaltspunkte für einen Prozess gegen Hallyday gefunden und bei Untersuchungsrichter Dorcet die Einstellung des Verfahrens beantragt. (APA)