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Karl Merkatz nahm das Urteil an

Foto: Reuters/ HERWIG PRAMMER

Salzburg – Wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls wurde heute, Freitag, am Nachmittag der österreichische Schauspieler Karl Merkatz am Landesgericht Salzburg zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 75-Jährige, der am 19. September 2005 in Henndorf (Flachgau) einen Unfall verursacht hatte, bei dem ein 33-jähriger Motorradlenker ums Leben kam, nahm das Urteil an.

Da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Verurteilt wurde Merkatz, der als "Mundl" und "Bockerer" in die Film- und Fernsehgeschichte eingegangen ist, wegen fahrlässiger Tötung. Die Höchststrafe beträgt in diesem Fall ein Jahr Haft. Der von der Anklage erhobene Vorwurf "unter besonders gefährlichen Verhältnissen", der den Strafrahmen auf drei Jahre Haft erhöht hätte, wurde fallen gelassen.

"Mein Fehler

"Es tut mir Leid, es war mein Fehler", sagte Merkatz sehr gefasst zu Einzelrichter Wilhelm Longitsch. Als er auf der Heimfahrt von der Stadt Salzburg zu seinem Haus nach Irrsdorf bei Straßwalchen auf der Wiener Bundesstraße B1 in Henndorf gegen 23.25 Uhr einen Pkw überholen wollte, habe er angenommen, es teile sich seine Richtungsfahrbahn in zwei Fahrspuren auf, die den Hankhamer Berg hinaufführten. "Ich habe nicht mitgekriegt, dass es eine Linksabbiegespur war".

Dieser Irrtum hatte fatale Folgen, betonte Staatsanwältin Elvira Gonschorowski-Zehetner. "Merkatz lenkte seinen Mercedes bei Dunkelheit über die doppelte Sperrlinie und dann in gesamter Breite auf die Gegenfahrbahn." Der Pkw stieß frontal mit dem Motorradfahrer Drasen M., einem gebürtigen Kroaten, der in Thalgau (Flachgau) wohnte, zusammen. Er hinterlässt einen minderjährigen Sohn.

Sperrlinie überfahren

Der Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von "grober Fahrlässigkeit" im Zuge der Fehleinschätzung von Merkatz. Er habe da zu überholen begonnen, wo sich eine Linksabbiegespur befand, eine doppelte Sperrlinie überfahren und auch noch "den linken von insgesamt drei Fahrstreifen verwendet". Es würden aber keine besonders gefährlichen Verhältnisse vorliegen. Merkatz sei weder alkoholisiert noch zu schnell unterwegs gewesen. Mildernd wertete Longitsch die Unbescholtenheit des Beschuldigten und dessen reumütiges Geständnis.

Zu Beginn des Prozesses, der nur 45 Minuten dauerte, lächelte der Schauspieler noch tapfer der Journalisten-Meute beim Eingang des Gerichts entgegen. "Ja, schaut's nur", sagte er salopp. Sichtlich gelassen nahm er auf der Bank im Gerichtssaal Platz und ließ in professioneller Manier das Blitzlichtgewitter über sich ergehen. Im Laufe der Verhandlung war ihm seine Betroffenheit anzusehen. Gegenüber den Angehörigen des Verstorbenen habe er sich nicht nur kooperativ verhalten, sondern auch um sie gekümmert, "wie von einem ehrenwerten Mann erwartet wird", betonte sein Verteidiger Leopold Hirsch. (APA)