Wien- Der britische Holocaust-Leugner David Irving (67) bleibt bis zu seinem Prozess in U-Haft. Das hat der zuständige Richter am Freitagnachmittag im Zuge einer Haftprüfung im Wiener Straflandesgericht entschieden.
Irving muss sich dort am 20. Februar wegen Wiederbetätigung nach Paragraf 3 g Verbotsgesetz vor einem Schwurgericht verantworten. Im Fall eines Schuldspruchs drohen ihm ein bis zehn Jahre Haft.
Begründet wurde die Verlängerung der U-Haft mit Fluchtgefahr. Verteidiger Elmar Kresbach hatte die Hinterlegung einer Kaution von 20.000 Euro angeboten. Irving selber soll angegeben haben, er werde sich dem Verfahren auf jeden Fall stellen, da er "kein Feigling" sei. Er könne es sich "jetzt gar nicht mehr leisten", sich dem Prozess zu entziehen, da weltweit so viel über seinen Fall geschrieben werde.
Irving hat in seiner Zelle im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus begonnen, an seinen Erinnerungen zu schreiben. Bis zu 20 Seiten soll sein tägliches Pensum betragen.
Irving erhält außerdem Unmengen an "Fan-Post", wie im Grauen Haus die Briefe tituliert werden, die aus aller Welt eintreffen. 200 bis 300 Schreiben landen pro Woche in seiner Zelle, wobei es sich bei den Absendern ausschließlich um Sympathisanten handelt, die ihm offenbar Mut machen wollen. Irving soll nur die wenigsten von ihnen beantworten.
Auf Einladung der Burschenschaft "Olympia" eingereist
Irving sitzt seit Mitte November in Wien in U-Haft, nachdem er auf Einladung der Burschenschaft "Olympia" eingereist und auf einem steirischen Autobahnabschnitt festgenommen worden war. Der entsprechende Haftbefehl trägt das Datum 8. November 1989 - unmittelbar zuvor hatte der umstrittene, in rechtsextremen Kreisen geschätzte Historiker mit zwei Vorträgen in der Bundeshauptstadt und in Leoben für Schlagzeilen gesorgt.