Wien - Von einem "guten Klima" bei der heute, Dienstag, in der Wiener Hofburg statt findenden "Versöhnungskonferenz" sprach Jerzy Kranz, Staatssekretär im polnischen Außenministerium, in einer Verhandlungspause. Auszuschließen sei aber, dass es noch heute zur Unterzeichnung der bilateralen Abkommen zwischen den einzelnen osteuropäischen Staaten bzw. den USA und Österreich komme. Denn die Abkommen würden erst besiegelt, wenn vom österreichischen Parlament das Fondsgesetz - es regelt die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter - verabschiedet worden sei, so Kranz gegenüber der APA. Die Regierungsbeauftragte Maria Schaumayer habe jedenfalls erklärt, dass dieses Gesetz, das auch Gegenstand der heutigen Beratungen ist, noch vor dem Sommer beschlossen werden solle. Verständigt habe man sich in den ersten Konferenzstunden seitens der Regierungen Österreichs, Polens, der Ukraine, Ungarns, Russlands, Weißrusslands, Tschechiens und auch der USA darauf, dass vor den US-Gerichten die beiden Komplexe Zwangsarbeiter bzw. Arisierungen getrennt behandelt würden. Zu dieser Vorgangsweise sei explizit auch vom US-Unterhändler in Zwangsarbeiterfragen, Vizefinanzminister Stuart Eizenstat, Zustimmung gekommen. Die Betroffenen seien zu alt, um noch weiter zu warten, so Kranz. Ähnlich hatte sich auch Eizenstat vor Konferenzbeginn geäußert. Fünf Kategorien für Entschädigungsbeträge Knackpunkte am heutigen Nachmittag dürften einerseits die Besetzung des Kuratoriums als auch die Entschädigungsbeträge sein. Kranz drängte darauf, dass auch Vertreter der Opferländer bzw. Opferverbände in dem Kuratorium vertreten sind. Laut Entwurf soll Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) den Vorsitz in diesem Gremium inne haben, das über die Auszahlungen an die ehemaligen NS-Zwangsarbeiter in den betroffenen Ländern wacht. Nicht konkret äußern wollte sich Kranz zu den Entschädigungsbeträgen. Sicher ist jedenfalls, dass es fünf Kategorien geben wird: 1) Sklavenarbeiter, 2) Zwangsarbeiter in Industrie, Gewerbe, Bauwirtschaft, Elektrizitätswirtschaft, in kommunalen Einrichtungen, bei Reichsbahn und Post, 3) Zwangsarbeiter in der Land- und Forstwirtschaft, 4) Kinder und Minderjährige sowie 5) Frauen, die während der Zeit ihres Einsatzes als Zwangsarbeiterinnen Kinder in Ostarbeiterinnen-Entbindungsheimen zur Welt brachten. Dem Vernehmen nach soll die Höchstsumme bei 105.000 Schilling liegen. Für Sklavenarbeiter könnte es demnach 105.000 Schilling geben, für in der Industrie Eingesetzte 35.000 Schilling, für in der Landwirtschaft Beschäftigte 20.000 Schilling. (APA)