12 Tage Hungerstreik
In knapp drei Wochen hatte Yankuba C. 17,5 Kilo an Gewicht verloren. Bemerkt hat dies keiner, laut Polizeiprotokoll bescheinigten ihm die zuständigen Ärzte einen „athletischen Körperbau“, die Schubhaftbetreuer wollen auch nichts bemerkt haben. Die Staatsanwaltschaft Linz fand in dreimonatiger Ermittlungsarbeit und nach massiven Anschuldigungen gegen die Polizei „keine genügenden Gründe, ein Strafverfahren zu veranlassen“ und stellte die Ermittlungen Mitte Jänner ein. Vorwürfe über so genannte „Hitzezellen“ und erhebliche Zweifel an der offiziellen Todesursache (Sichelzellenanämie in Kombination mit Flüssigkeits- und Kalorienmangel) wurden stets dementiert.
Neuerliche Prüfung
Anders sieht man dies beim Justizministerium. Jene bereits seit Monaten bekannten Aussagen eines ehemaligen Zellengenossen, dass Yankuba C. entgegen der offiziellen Hungerstreik-Statistik der Polizei bereits zwölf Tage weder gegessen noch getrunken hatte, seien jetzt der Grund „für eine neuerliche Prüfung“.
Schubhaft rechtswidrig
Der Staatsanwaltschaft Linz müsste dies laut Ministerium „bereits bekannt sein“. „Uns ist nichts bekannt, außerdem gibt es da nichts mehr zu prüfen“, meint dagegen deren Sprecher Dietmar Gutmayer. Maßgeblich zur Wiederaufnahme der Ermittlungen hat vor allem auch ein Erkenntnis des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) in Linz beigetragen.