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Linz/Wien – Aus Mangel an Beweisen hatte die Staatsanwaltschaft den Fall Yankuba C. zurückgelegt. „Aufgrund der neuen Aspekte lohnt es sich auf alle Fälle, alles noch einmal zu prüfen“, bestätigt nun Christoph Pöchinger, Sprecher von Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ), im Gespräch mit dem Standard die Wiederaufnahme der Ermittlungen rund um den Tod des Schubhäftlings. Der 18-jährige Gambier befand sich im Hungerstreik und starb am 4. Oktober 2005 nach einer ärztlichen Untersuchung in einer Sicherungszelle der Linzer Polizei.

12 Tage Hungerstreik

In knapp drei Wochen hatte Yankuba C. 17,5 Kilo an Gewicht verloren. Bemerkt hat dies keiner, laut Polizeiprotokoll bescheinigten ihm die zuständigen Ärzte einen „athletischen Körperbau“, die Schubhaftbetreuer wollen auch nichts bemerkt haben. Die Staatsanwaltschaft Linz fand in dreimonatiger Ermittlungsarbeit und nach massiven Anschuldigungen gegen die Polizei „keine genügenden Gründe, ein Strafverfahren zu veranlassen“ und stellte die Ermittlungen Mitte Jänner ein. Vorwürfe über so genannte „Hitzezellen“ und erhebliche Zweifel an der offiziellen Todesursache (Sichelzellenanämie in Kombination mit Flüssigkeits- und Kalorienmangel) wurden stets dementiert.

Neuerliche Prüfung

Anders sieht man dies beim Justizministerium. Jene bereits seit Monaten bekannten Aussagen eines ehemaligen Zellengenossen, dass Yankuba C. entgegen der offiziellen Hungerstreik-Statistik der Polizei bereits zwölf Tage weder gegessen noch getrunken hatte, seien jetzt der Grund „für eine neuerliche Prüfung“.

Schubhaft rechtswidrig

Der Staatsanwaltschaft Linz müsste dies laut Ministerium „bereits bekannt sein“. „Uns ist nichts bekannt, außerdem gibt es da nichts mehr zu prüfen“, meint dagegen deren Sprecher Dietmar Gutmayer. Maßgeblich zur Wiederaufnahme der Ermittlungen hat vor allem auch ein Erkenntnis des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) in Linz beigetragen.

Der Linzer Anwalt der Familie von Yankuba C. Helmut Blum, reichte dort Beschwerde ein. Nach mehrstündigen Verhandlungen am Montag dann der Knalleffekt: Laut UVS war die Schubhaft „rechtswidrig“. Für die Sicherstellung der Abschiebung hätten auch „gelindere Mittel“ wie etwa eine verschärfte Meldepflicht gereicht, so der UVS. Kritisiert wurde im Erkenntnis auch die fehlende Blutuntersuchung, um eine angeborenen Sichelzellenanämie frühzeitig zu erkennen. Dies sei „eine bei Schwarzafrikanern sehr häufig auftretende Genkrankheit, entsprechende Vorkehrungen hat der Staat hier verabsäumt“, rügt der UVS. SOS-Mitmensch forderte Ministerin Liese Prokop (ÖVP) am Dienstag zum Rücktritt auf. (Markus Rohrhofer, DER STANDARD Printausgabe, 15.02.2006)