Luxemburg - Das zwischen Männern unterschiedliche Antrittsalter für die vorzeitige Alterspension wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steht auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Der EuGH wird am kommenden Dienstag das Urteil in einem Vorabentscheidungsverfahren dazu veröffentlichen. Anlass ist eine Klage von 13 Landwirten, die in Österreich gegen die Anhebung der Altersgrenze für Männer von 55 auf 57 Jahren im Zuge der Pensionsreform 1996 prozessieren. Vorher lag die Grenze für Männer und Frauen gleich bei 55 Jahren. Das Urteil ist die Antwort auf ein Ersuchen des Obersten Gerichtshofs (OGH) in Wien, bei dem das Verfahren zur Zeit anhängig ist. Der OGH bezieht sich mit seinen Bedenken auf die EU-Richtlinie zur schrittweisen Verwirklichung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit. Geklärt werden soll, ob die dort für die Alterspension erlaubte Ausnahme von der Gleichbehandlung auch bei Erwerbsunfähigkeit gilt.