Brüssel - Die EU-Mitgliedstaaten werden zunehmend besser bei der Umsetzung von EU-Gesetzen in nationales Recht. Im Schnitt waren Ende 2005 in der gesamten EU im Schnitt nur 1,6 Prozent der Binnenmarktrichtlinien nicht innerhalb der Frist umgesetzt. Im Juni 2005 war die fristgerechte Umsetzungsrate noch bei 1,9 Prozent gelegen. Österreich lag mit 1,5 Prozent im Mittelfeld. Zu den "bravsten" Ländern bei der Implementierung von EU-Richtlinien in nationales Recht Behörden die neuen Mitgliedstaten, mit Ausnahme Tschechiens.

Entscheidend für das Wachstum

Binnenmarkt-Kommissar Charley McCreevy zeigte sich über das Ergebnis erfreut. Die Verwirklichung des Binnenmarktes sei "entscheidend für mehr Beschäftigung und Wachstum in der EU", sagte McCreevy vor Journalisten in Brüssel. Jeder Mitgliedstaat, der EU-Recht nicht rechtzeitig umsetze, verliere im Wettbewerb. Mit der neuen Bestmarke komme die EU bereits in greifbare Nähe ihres selbstgesteckten Zwischenziels, nicht mehr als 1,5 Prozent der Richtlinien maximal offen zu haben. 17 Mitgliedstaaten hätten diese Ziel auch bereits erreicht. Die Top-Drei bei der Umsetzung der Binnenmarkt-Regeln sind Litauen, Dänemark und Ungarn, Schlusslichter sind Portugal, Griechenland und Luxemburg.

Nicht immer korrekt

Bedauerlich ist aus Sicht des Binnenmarktkommissars, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Recht nach wie vor nicht immer korrekt vorgehen. Nur fünf Ländern - darunter Österreich - sei es in den vergangenen drei Jahren gelungen, die Zahl der gegen sie anhängigen Vertragsverletzungsverfahren zu verringern. Mit 59 anhängigen Verfahren lag Österreich auch hier im Mittelfeld. Die meisten Vertragsverletzungsverfahren laufen derzeit gegen Italien (157) gefolgt von Spanien (115) und Frankreich (113), die wenigsten gegen Dänemark (31), Finnland und Luxemburg (je 36). Insgesamt ist die Zahl der Verfahren laut EU-Kommission gestiegen, obwohl das ziel war die Zahl zwischen 2003 und 2006 zu halbieren. (APA)