"Das, was wir Kärntner machen, ist ein Beitrag zur Sanierung des Versuchs, den Rechtsstaat aus den Angeln zu heben", meinte der Landeshauptmann. Er sei aber optimistisch, dass man zu einer Lösung kommen werde, "zu der die Bevölkerung Ja sagt". Haider: "Das werden wir aber auch zum Beginn einer grundsätzlichen Debatte über den Verfassungsgerichtshof machen."
Gericht entscheidet gegen Haider
Das Oberlandesgericht Graz hat unterdessen das Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt bestätigt, wonach Haider die Behauptung unterlassen müsse, der Slowenen-Funktionär Rudi Vouk sei ein "Verrückter", der zum Verfassungsgerichtshof gehe, um ein Erkenntnis zu erzwingen. Dieser hatte mittels Schnellfahrens durch St. Kanzian am Klopeiner See und seiner Behauptung, er könne dort wegen der fehlenden zweisprachigen Ortstafel kein Ortsgebiet erkennen, das VfGH-Erkenntnis im Jahre 2001 bewirkt.