Sektenmitglieder in den USA dürfen sich in Halluzinationen versetzen. Den Gebrauch des dazu verwendeten Tees hat ihr der Oberste Gerichtshof nun gestattet, obwohl das Gebräu eine verbotene Droge enthält.

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Der Oberste Gerichtshof der USA hat einer aus Brasilien stammenden Sekte den Konsum einer Teesorte erlaubt, der Halluzinationen auslöst. Der Supreme Court entschied am Dienstagabend in Washington einstimmig, dass die Einnahme des Ayahuasca-Tees im Rahmen der Rituale der Gruppe durch das Grundrecht auf Religionsfreiheit geschützt sei.

Das Gericht wies damit eine Klage der US-Regierung zurück. Die hatte argumentiert, die Praktiken der Sekte "O Centro Espirita Beneficiente Uniao do Vegetal" (UDV) stellten einen Verstoß gegen die Anti-Drogen-Gesetze dar.

Dem jetzigen Urteil zufolge konnte die Regierung nicht überzeugend darlegen, dass es ein zwingendes allgemeines Interesse am Verbot des rituellen Gebrauchs von Ayahuasca gebe. Die Sekte predigt, dass der Tee, der aus den Wurzeln zweier Pflanzen aus dem Amazonasgebiet gebraut wird, eine Annäherung an Gott ermögliche.

"Liane der Seele"

Ayahuasca, was in der Quechua-Sprache "Liane der Seele" bedeutet, ist seit jeher ein Getränk, das von den Eingeweihten benutzt wird, um mit der Welt der Geister zu kommunizieren. Bis zum frühen 20. Jahrhundert war der religiöse Gebrauch von Ayahuasca auf die Eingeborenen des Amazonasbassins beschränkt. Um 1920 begannen viele neuchristliche Bewegungen in Brasilien mit diesen Riten.

Die UDV, in deren Glaubensvorstellungen sich christliche und indianische Traditionen vermischen, hat in den USA rund 130 Mitglieder, die meist im südwestlichen Bundesstaat New Mexico leben.

Der Rechtsstreit war entbrannt, nachdem der US-Zoll 1999 eine Lieferung des Tees aus Brasilien beschlagnahmt hatte. Ayahuasca enthält die Chemikalie Dimethyltryptamin (DMT), die in den USA verboten ist. DMT kommt in vielen Pflanzen vor und gilt als eines der stärksten Halluzinogene überhaupt, mit einer eher kurz anhaltenden Wirkung. (AFP/DER STANDARD; Printausgabe, 24.2.2006)