Wien - Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC), das europäische Zentrum für Seuchenbekämpfung, sieht auch nach der H5N1-Infektion einer deutschen Hauskatze kein erhöhtes Risiko für den Menschen, an der Vogelgrippe zu erkranken. Grundsätzlich könne sich jedes Säugetier bei sehr hoher Viruskonzentration mit Influenza infizieren, hieß es in einer Aussendung der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES).
"Bisher wurde aber noch nie ein Fall nachgewiesen, dass sich ein Mensch an einem Säugetier mit H5N1 infiziert hätte", betonte Univ.-Prof. Franz Allerberger, Bereichsleiter Humanmedizin der AGES. Erst am 17. Februar hatte er erklärt: "Katzen stellen hinsichtlich der Vogelgrippe keine Gefahr für den Menschen dar. Seitdem das H5N1-Virus im Jahr 1997 erstmals wissenschaftlich beschrieben wurde, gab es trotz intensivster Überwachung keinen wissenschaftlichen Beweis, dass sich Katzen in der freien Natur mit dem Erreger infiziert hätten." Dies ist nun anders.
Trotzdem: Alle bisher getroffenen Maßnahmen in Schutz- und Überwachungszonen dienen nach wie vor dem Schutz und der Verhinderung der Übertragung des Virus H5N1 von Wildvögeln auf Hausgeflügel. Um das Gefährdungspotenzial für Mensch und Tier einstufen zu können, werden im AGES-Labor in Mödling laufend tote Vögel aus dem gesamten Bundesgebiet untersucht. Gesicherte und vom EU-Referenzlabor in Weybridge bestätigte positive Funde von H5N1 liegen derzeit nur für den Großraum Graz vor.
Das ECDC empfiehlt als reine Vorsichtsmaßnahme, Hauskatzen, die innerhalb einer Zehn-Kilometer-Zone um den Fundort infizierter Wildvögel leben, nicht ins Freie zu lassen. Streunende und halbwild lebende Katzen sollten umgekehrt nicht ins Haus gelassen werden. Bei Anzeichen von schweren Erkältungen bei Katzen, die in genannten Gebieten frei herumgelaufen sind, sollte sicherheitshalber ein Tierarzt aufgesucht werden. Nach eingehenden Beratungen zwischen Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) und AGES wird besorgten Tierhaltern angeraten, diese Empfehlungen des ECDC während der Dauer der Schutzmaßnahmen zu befolgen.