Der 67-Jährige darf bis zum Abschluss seines Rechtsmittelverfahrens im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus nationale und internationale Medienvertreter weder persönlich empfangen noch mit diesen telefonieren. Irving habe "nicht nur seine revisionistischen Äußerungen verstärkt", sondern auch "konkrete Beschimpfungen" gegen die Republik Österreich gerichtet, begründet das Straflandesgericht seine Entscheidung.
"Sprachrohr über die Medien"
Der Beschluss stützt sich auf die Strafprozessordnung: Es bestehe "die konkrete Gefahr, dass Irving das ihm zustehende Besuchsrecht weiter dahin gehend missbraucht, weitere Interviews mit einschlägigem und diffamierendem Inhalt zu geben und sich auf diesem Wege ein Sprachrohr über die Medien verschaffen will, um sich unbeschadet der jüngst ergangenen Verurteilung weiter im revisionistischen Sinne zu betätigen". Dem müsse "ein Riegel vorgeschoben worden", hieß es im Grauen Haus gegenüber der APA.
Davon unberührt bleibt das Besuchsrecht der Familie. Die Ehefrau, die Tochter und enge Freunde darf Irving daher weiter zu den vorgegebenen Besuchszeiten sehen.
Weiteres Verfahren droht
Der selbst ernannte Historiker und Schriftsteller ist vor genau zwei Wochen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach Paragraf 3g Verbotsgesetz zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er legte dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Nach den daran anschließenden Interviews, in denen er seine Zweifel am systematisch organisierten Holocaust bekräftigte, droht ihm nun ein weiteres Verfahren.