EuGH entscheidet offenbar zu Gunsten des Spielzeugherstellers Autec über Markenschutz - Modellauto darf weiterhin Opel-Blitz tragen
Redaktion
,
Brüssel - Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) deutete sich am Dienstag in Luxemburg eine Niederlage des Autobauers Opel im Rechtsstreit mit dem Modellauto-Hersteller Autec an, der auf einem ferngesteuerten Opel Astra V8 Coupe-Modell wie beim Original einen Opel-Blitz anbrachte.
Urteil in einigen Monaten
Dagegen hatte Opel geklagt, weil das Unternehmen sein Recht an der auch für Spielzeug geschützten Marke Opel verletzt sah. Der den Gerichtshof beratende Generalanwalt erklärte jedoch, Opel entstehe durch den Blitz auf dem Modellauto kein Schaden. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof den Anträgen der Generalanwälte.
Der Verbraucher nehme wegen des Opel-Symbols auf dem Modell nicht an, dass es sich um ein von Opel vermarktetes Spielzeug handle, erklärte der Generalanwalt. Die Marke werde deshalb nicht verletzt. Dass ein Modellauto möglichst ähnlich aussehe wie das Original, liege aber in der Natur der Sache. Schließlich warnte der Generalanwalt noch vor einem Monopol auf dem Modellbaumarkt, falls nur Lizenznehmer Autos exakt nachbilden dürften. Dies würde die unternehmerische Freiheit anderer Modellhersteller ungerechtfertigt einschränken. (Rs C-48/05). (APA/Reuters)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.