Klagenfurt - Bei einem Kongress der 25 Kärntner Bordellbesitzer am vergangenen Samstag hatte der "König des Kärntner Nachtlebens", Helmut Süssenbacher, die Behörden aufgefordert, "etwas gegen die illegale Prostitution im Lande zu unternehmen". Dazu stellte die Klagenfurter Polizei heute, Dienstag, fest, dass sie die Überwachung des Prostitutionswesens im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durchführe. Süssenbacher - er drohte sogar mit einem Steuerboykott - hatte davon gesprochen, dass es in Kärnten 51 Geheimprostituierte und mindestens 20 Damen gebe, die ihre Dienste ohne Berechtigung via Handy anbieten. Laut Polizei gibt es in Klagenfurt derzeit acht bewilligte Bordellbetriebe. In diesen arbeiten 60 bis 70 registrierte Prostituierte. Geheimbordelle im Sinne eines illegal betriebenen Unternehmens gebe es nicht. Wohl aber üben laut Polizei 15 bis 20 Frauen außerhalb von Bordellen - auf der Straße und in Wohnungen - die Prostitution aus, was nach den Bestimmungen des Kärntner Prostitutionsgesetzes lediglich eine Verwaltungsübertretung darstellt. Eine gänzliche Unterbindung dieser Prostitution sei de facto nicht möglich, stellt die Polizei fest. Die Betroffenen würden die gesetzlichen Sanktionen (Geldstrafe bis zu 50.000 Schilling) in Kauf nehmen. Doch auf Grund der konsequenten Kontrollen sei erreicht worden, dass auch jene Liebesdienerinnen, die nicht in Bordellen tätig sind, sich den amtsärztlichen Kontrollen unterziehen. Dadurch werde das Risiko der Verbreitung von Geschlechtskrankheiten "drastisch reduziert". "Die Polizei ist nicht dazu da, die Einnahmen der Bordellbesitzer zu festigen, sondern die Volksgesundheit zu wahren", erklärte Behördenleiter Hanns Kampfer gegenüber der APA. Daher sei es wichtig, dass auch jene, die der illegalen Prostitution nachgehen, den sogenannten Deckel besitzen. Von "Geheimbordellen", von denen Süssenbacher gesprochen habe, könne in Klagenfurt keine Rede sein. Die Polizei betont weiters, dass sie auch verpflichtet sei, Verdachtsmomente in Richtung § 217 Strafgesetzbuch (Menschenhandel) zu verfolgen. Daher würden bei Antragstellung ausländischer Prostituierter immer Ermittlungen in Richtung Menschenhandel geführt werden. (APA)