Die Arbeiterkammer (AK) kritisiert die Neuregelungen zum E-Commerce, die mit 1. Juni 2000 in Kraft treten. Das neue Fernabsatzgesetz bringe zwar zweifellos Verbesserungen für die Konsumenten, die vorgesehenen Ausnahmen seien aber dennoch zu groß, sagt die AK in einer Aussendung vom Mittwoch. Ausgenommen von den Neuregelungen sind etwa Buchungen von Pauschalreisen oder Flügen sowie Bank- und Versicherungsdienstleistungen. Die AK empfiehlt Kunden, nur bei Anbietern "Ihres Vertrauens" oder dort, "wo die Homepage seriös wirkt", zu kaufen. Zur besonderen Vorsicht rät die AK bei Reisebuchungen oder der Miete von Ferienhäusern. Hier sollten die Konsumenten gründlich überlegen, bevor sie eine Bestellung aufgeben, denn Gratisstornierungen in diesem Bereich sind auch in Zukunft nicht gesetzlich vorgesehen. Für alle anderen Geschäftsbereiche gilt künftig nach der Regelung eine Rücktrittsmöglichkeit innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss. Wird der Konsument nicht ausreichend über Vertragsinhalt und -gegenstand bzw. Rücktrittsmöglichkeit vom Vertrag informiert, verlängert sich diese Frist auf bis zu drei Monate ab Lieferung der Ware. Der Rücktritt vom Vertrag innerhalb der Fristen muss kostenlos ermöglicht werden. Die AK warnt aber davor, dass etwaige Rücksendekosten für bereits gelieferte Waren meist vom Konsumenten zu begleichen sind. Eine weitere Neuerung stellt die Regelung zur missbräuchlichen Verwendung von Kreditkarten dar. Zahlt ein Konsument mit einer solchen und werden die Kreditkartendaten bei der Übermittlung geraubt, so muss ab 1. Juni das Kreditkartenunternehmen für den Folgeschaden aufkommen. Basis des neuen Gesetzes ist die EU-Richtlinie zum Fernabsatz, die nach langwierigen Verhandlungen Ende des Vorjahres vom Europäischen Rat abgesegnet worden war. Ergänzt wird das neue Fernabsatzgesetz durch das Gesetz zur elektronischen Signatur, das in Österreich bereits seit 1. Jänner 2000 in Kraft ist. Die vollständige juristische Absicherung beim Internet-Einkauf soll im Herbst dieses Jahres mit dem Erlass einer weiteren EU-Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr erreicht werden. (APA)