Am Donnerstag in aller Frühe nun wurde wurde Zou Youeying (deren Fall vergangene Woche im ORF-Report geschildert wurde) aus ihrer Zelle geholt und zum Flughafen gefahren. Mit einem von österreichischer Seite bezahlten Ticket wurde sie - via Moskau - ins Flugzeug nach Peking gesetzt, wo sie am Freitag um 8.45 Uhr Ortszeit ankam: Die erste von den Behörden trotz Widerständen und Rechtsschritten vollzogene Abschiebung aus dem Kreis binationaler Ehepaare.
Keine aufschiebende Wirkung
"Diese Abschiebung ist ein extrem unfairer Schritt", sagt dazu Rechtsanwalt Stephan Wehrberger aus der Wiener Kanzlei Herbert Hochegger, die den Fall der Chinesin und ihres Mannes vertritt. Immerhin habe sich die Frau nach ihrer Heirat im Mai 2005 streng gesetzeskonform an die Behörden um Aufenthaltsberechtigung gewandt - und nicht voraussehen können, dass das neue Niederlassungsrechts sie Anfang 2006 zur Illegalen machen werde.
"Bis zu letzten Minute"- so Wehrberger - habe man deshalb im Innenministerium interveniert, um den Abtransport zu verhindern. Ohne Erfolg, da der Berufung gegen einen Abschiebungsbescheid laut neuem Fremdenpolizeigesetz keine aufschiebende Wirkung mehr zukommt. "Das Verfahren muss nach den derzeit herrschenden Gesetzen abgewickelt werden", meint denn auch der zuständige Ministerialbeamte, Berndt Körner im Standard-Gespräch.
Völlig unklar sei jetzt, was mit Zou Youeying nach der erzwungenen Rückkehr in China geschehen werde, merkt zu alledem Peter Marhold von der Flüchtlingshilfsgruppe Helping Hands an. Die Frau habe in der Vergangenheit in Österreich auch um Asyl angesucht, weil sie daheim die Einweisung in ein Arbeitslager fürchtete. Dieses Verfahren sei negativ beschieden worden, heißt es dazu aus dem Ministerium. Es spreche nichts dagegen, dass sie - wie es das neue Niederlassungsgesetz bestimmt - an der österreichischen Botschaft in Peking, also aus dem Ausland, Aufenthaltsantrag stelle.
"Schubhaftexzess"