Das Landgericht von Nanterre bei Paris hat eine Internet-Firma freigesprochen, die wegen der Beherbergung eines nazifreundlichen Web-Fensters von der jüdischen Studentenvereinigung "Union des Etudiants Juifs de France" (UEJF) verklagt worden war. Nach Ansicht der Richter kann das Internet-Portal Multimania nicht für den Inhalt des Web-Fensters zur Verantwortung gezogen werden, zumal die nötigen technischen Mittel zur Kontrolle des Inhaltes nicht bestünden. Vergangenen Montag hatte ein Gericht in Paris ein genau entgegengesetztes Urteil gegen die amerikanische Großfirma Yahoo! gefällt. Der Internet-Betrieb hat bis zum 24. Juli 2000 Zeit, um ein technisches System zu entwickeln, das die Verbreitung eines Web-Fensters in Frankreich blockiert, in dem Nazi-Gegenstände zum Kauf angeboten werden. "Grauenhafter Rassenhass" Das von Multimania beherbergte Web-Fenster trug den Namen NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) und enthielt nach Angaben der UEJF Texte von einem "grauenhaften Rassenhass". Die Vereinigung hatte gegen Unbekannte Anzeige wegen "Ansporn zum Rassenhass, Apologie von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Aufruf zum Mord" erstattet. Multimania sollte in den Absichten der UEJF zu einem symbolischen Franc Schadenersatz wegen "Fahrlässigkeit" bei der Aufnahme des Web-Fensters verurteilt werden. NSDAP wurde bereits am vergangenen 18. Februar aus dem Web entnommen. In den Vereinigten Staaten wurde laut einer Studie vom Vorjahr im Jahre 1995 nur ein Web-Fenster aufgefunden, das zum Rassenhass anspornte, während es im Juli 1999 bereits 2.100 waren. Die USA erachten ein Verbot von Internet-Programmen mit rassistischen Inhalten als verfassungswidrig, da es gegen die Meinungsfreiheit verstoßen würde. Daher kann Yahoo! den Verkauf von Nazi-Gegenständen in den Vereinigten Staaten problemlos betreiben. (APA)