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Die Kommission will noch einmal klarstellen, dass Mindestpreise illegal seien und die Staaten stattdessen steuerliche Maßnahmen ergreifen sollten, um den Tabak-Konsum weiter einzudämmen.

Foto: Reuters/Toby Melville
Brüssel - Die EU-Kommission verschärft ihre Vorgehensweise gegen Tabak-Mindestpreise. Nach bereits laufenden Verfahren gegen Frankreich und Belgien werden die Behörden in Brüssel nun auch rechtliche Schritte gegen Irland und Italien einleiten. Die Verfahren seien bereits "auf dem Weg", sagte die Sprecherin von EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs, Maria Assimakopoulou, am Mittwoch.

Gleichzeitig bekräftigte die Kommissionssprecherin, auch die in Österreich geplante Einführung von Mindestpreisen für Tabak wäre EU-rechtlich verboten. Österreich hatte sich mehrfach auf das irische Modell berufen, das bereits seit Jahren in Kraft ist.

Warteschlange für Verfahren

"Jeder Staat, der neue Mindestpreise festsetzt, wird in die Warteschlange für ein Vertragsverletzungsverfahren aufgenommen", sagte Assimakopoulou. Ein Mindestpreis widerspreche der gesetzlich geregelten Freiheit des Zigaretten-Exporteurs, seine Verkaufspreise eigenständig festzusetzen. Dies habe Kommissar Kovacs Österreich bereits im Februar mitgeteilt.

Nachdem mittlerweile auch eine Reihe weiterer Staaten ähnliche Maßnahmen überlegten, plane die EU-Kommission außerdem demnächst eine öffentliche Mitteilung, kündigte die Kommissionssprecherin an. Darin werde die Kommission noch einmal klarstellen, dass Mindestpreise illegal seien und die Staaten stattdessen steuerliche Maßnahmen ergreifen sollten, um den Tabak-Konsum weiter einzudämmen.

Anti-Dumping-Maßnahmen

Einwände Österreichs, dass Steuererhöhungen nicht greifen würden, weil die Zigarettenkonzerne schon die letzte Erhöhung durch Dumpingpreise überkompensiert hätten, weist die Kommission zurück. Auf Dumpingpreise müsse man mit Anti-Dumping-Maßnahmen und nicht mit Mindestpreisen reagieren, so Assimakopoulou.

Das Parlament hatte Mitte März den Weg für Zigaretten-Mindestpreise in Österreich freigemacht. Am Zug ist jetzt Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat. Auf Basis des neuen Gesetzes hat sie damals eine entsprechende Verordnung in den nächsten Wochen angekündigt. Erwartet wird ein Mindesttarif zwischen 3,20 und 3,30 Euro. (APA)