St. Pölten - Das im NÖ Landtag am Donnerstag beschlossene neue Spielautomatengesetz hat seinen Ausgang im Frühsommer 2005 genommen. Damals war vom Tochterunternehmen HTM des Glücksspielkonzerns Novomatic mit Sitz in Gumpoldskirchen/NÖ die Genehmigung zur Aufstellung von bis zu 2.500 Glücksspielautomaten der Type Video Network Terminals (VNT) beantragt worden.

Dem Antrag wurde am 8. August vom Büro von Landesrätin Christa Kranzl (S) stattgegeben, ehe am 22. September ein abweisender Bescheid folgte. Daraufhin war der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) am Wort, der in einer am 24. Februar 2006 veröffentlichten Entscheidung die Bewilligung zur Aufstellung der Automaten bestätigte. Der Bescheid vom 22. September 2005 wurde wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben.

6. Juni 2005: Das Novomatic-Tochterunternehmen HTM beantragt die Genehmigung für den Betrieb von bis zu 2.500 Glücksspielautomaten (Video Network Terminals/VNT). 8. August: Der Antrag wird vom Amt der NÖ Landesregierung (Büro Kranzl) genehmigt. 22. September: Aufhebung des Bescheides vom 8. August durch die SP-Landesrätin. 25. Oktober: Beschlagnahme von 33 Terminals in einem Wiener Neustädter Admiral-Cafe. 16. Jänner 2006: Novomatic-Vorstandsvorsitzender Franz Wohlfahrt erklärt in London, dass eine Ausweitung des auf Wien, die Steiermark und Kärnten beschränkten "Kleinen Glücksspiels" dem Unternehmen "bis zu 1.000 neue Arbeitsplätze" brächte. 24. Februar: Der VwGH hebt den Bescheid vom 22. September 2005 wegen Rechtswidrigkeit auf, die Zustellung der Genehmigung vom 8. August wird als ordnungsgemäß erkannt. 8. März: Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) im Land NÖ hebt die Beschlagnahme der 33 Spielautomaten in Wiener Neustadt auf. Laut UVS liegt für die Spielapparate auf Grund des rechtswirksamen Bescheides vom 8. August 2005 die veranstaltungsrechtliche Bewilligung vor. 9. März: "Ich lehne 'Kleines Glücksspiel' ab", wiederholt Kranzl bei einer von ihr zum Thema einberufene Enquete im NÖ Landhaus. 10. März: Kranzl bringt im Zusammenhang mit der Genehmigung zur Aufstellung der Spielautomaten die von ihr angekündigte Anzeige gegen ehemalige Mitarbeiter ein. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten soll die "merkwürdigen Umstände" (Kranzl) prüfen, wie es dazu gekommen ist. 15. März: Begutachtung der Terminals in Wiener Neustadt durch einen von der Polizeidirektion bestellten Sachverständigen. 17. März: Der Gutachter stellt fest, dass die 33 Automaten gesetzeskonform sind und nicht dem Glücksspielmonopol des Bundes unterliegen. Novomatic leitet eine Amtshaftungsklage gegen das Land NÖ ein. Dem Unternehmen stehe .... ein Amtshaftungsanspruch in Höhe "von zumindest sieben Mio. Euro" zu, so der Vorstandsvorsitzende. 20. März: Novomatic teilt mit, beim Landesgericht St. Pölten zwei Klagen gegen Kranzl eingebracht zu haben - an das LG für Strafsachen eine Privatanklage wegen übler Nachrede (Kreditschädigung) und an das LG für Zivilrechtssachen eine Klage auf Unterlassung kreditschädigender Äußerungen. 21. März: Die NÖ Landesregierung beschließt einstimmig (also auch mit den Stimmen der SPÖ), einen von Kranzl "im Alleingang" zur Notifikation nach Brüssel gesandten Gesetzesentwurf zum Glücksspiel zurückzuberufen. Landeshauptmann Erwin Pröll (V) erklärt die Causa zur "Chefsache". Er werde "alles daran setzen", um den durch die eingebrachte Amtshaftungsklage der Novomatic drohenden Schaden für das Land im Ausmaß von mindestens sieben Mio. Euro abzuwenden. 23. März: Eine erstes Gespräch Prölls mit Wohlfahrt verläuft ohne Ergebnis. 30. März: Der NÖ Landtag beschließt das neue Spielautomatengesetz. (APA)